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Bild auf 5min.at zeigt einen Lehrer und eine Schülerin mit Kopftuch
Ab heute gilt ein Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 in Österreichs Schulen.

Ab 1. September: Kopftuchverbot in steirischen Schulen gilt nun

In zwei Wochen startet in der Steiermark wieder die Schule und das mit einer einschneidenden Neuerung: Ab 1. September, heute, gilt ein Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren.

von Amélie Meier Das Foto auf www.5min.at zeigt die Mitarbeiterin Amelie Meier von 5min.at
2 Minuten Lesezeit(304 Wörter)
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Ab dem 1. September gilt an steirischen Schulen ein Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren. In zwei Wochen beginnt die Schule wieder und dann müssen sich die Mädchen an das Verbot halten.

Lehrer dürfen Schülerinnen nicht zwingen

Lehrpersonen haben bei der Durchsetzung keinen direkten Hebel, da sie Schülerinnen nicht zwingen dürfen, das Kopftuch abzunehmen. Stattdessen dürfte vor allem der Frust mancher Eltern direkt bei den Pädagogen abgeladen werden, ein weiteres Konfliktpotenzial in einer ohnehin langen Liste von täglichen Herausforderungen im Schulalltag.

Kopftuch spielte kaum Rolle

Aus Gesprächen mit Lehrervertretern geht hervor: Bislang spielte das Kopftuch an den Schulen kaum eine Rolle und sorgte für wenig Aufsehen. Abgesehen von vereinzelten Diskussionen im Sportunterricht gehörte es, auch an den Mittelschulen, schlicht zum gewohnten Bild.

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Das passiert bei Verstößen

Demnach muss die Lehrkraft bei einem Verstoß die Schülerin zunächst ermahnen und die Schulleitung informieren. Anschließend findet ein Gespräch mit der Schülerin und ihren Eltern statt. Bei einem erneuten Regelverstoß wird die Bildungsdirektion eingeschaltet. Werden dort insgesamt fünf Verstöße gemeldet, kommt es zwingend zu einer Anzeige. Die finale Entscheidung liegt dann beim Verwaltungsgericht, wobei die Strafen zwischen 150 und 800 Euro betragen.

Anträge gegen Verbot eingebracht

Rechtlich ist das Thema allerdings noch nicht vollends vom Tisch. Beim Verfassungsgerichtshof gab es zwar bereits Anträge gegen das Kopftuchverbot, diese wurden jedoch aus formalen Gründen zurückgewiesen, da das Gesetz zum Zeitpunkt der Einreichung noch nicht gültig war. Eine inhaltliche Entscheidung steht somit noch aus. Ein früheres, unter der ÖVP-FPÖ-Regierung beschlossenes Kopftuchverbot an Volksschulen hatte vor dem VfGH bereits einmal nicht standgehalten, da es ausschließlich eine bestimmte Gruppe von Schülerinnen betraf und damit gegen den Gleichheitsgrundsatz verstieß.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 01.09.2026 um 08:47 Uhr aktualisiert
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