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/ ©Pexels/Mia X
Das Bild auf 5min.at zeigt einen Hund in einem Käfig.
Tierschutzlandesrat Hannes Amesbauer fordert nach einem einstimmigen Beschluss des Steiermärkischen Landtags eine Verschärfung der Strafen bei Tierquälerei.

„Gefängniszelle von innen kennenlernen“: Steiermark will härtere Strafen für Tierquäler

Wer Tiere besonders brutal oder systematisch quält, soll künftig härter bestraft werden können. Die Steiermark fordert eine Verschärfung des Strafgesetzbuches. Der entsprechende Beschluss fiel im Landtag einstimmig.

von Carolina Jakubovic
2 Minuten Lesezeit(468 Wörter)
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Die Steiermark macht sich für strengere strafrechtliche Konsequenzen bei Tierquälerei stark. Bereits am 7. Juli 2026 hat der Steiermärkische Landtag über alle Parteigrenzen hinweg einstimmig beschlossen, die Bundesregierung zu einer entsprechenden Änderung des Strafgesetzbuches aufzufordern. Nun setzt Tierschutzlandesrat Hannes Amesbauer diesen Beschluss um und wendet sich mit einem Schreiben an Justizministerin Anna Sporrer. Das Ziel: Der Strafrahmen für Tierquälerei soll angehoben werden. Gleichzeitig sollen besonders schwere Fälle künftig auch strafrechtlich entsprechend differenziert werden können.

Bislang drohen maximal zwei Jahre Haft

Wer in Österreich wegen Tierquälerei nach § 222 Strafgesetzbuch verurteilt wird, muss derzeit mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen. Damit liegt Österreich laut Land Steiermark hinter Deutschland und der Schweiz, wo jeweils Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vorgesehen sind. Ein weiterer Kritikpunkt: Derzeit gibt es keinen eigenen Qualifikationstatbestand für besonders schwere Fälle von Tierquälerei. Damit gilt grundsätzlich derselbe Höchststrafrahmen auch dann, wenn Tiere etwa besonders lange, systematisch oder qualvoll misshandelt werden oder eine Vielzahl von Tieren betroffen ist.

„Tierquälerei darf keinen Platz haben“

Für Amesbauer reicht die derzeitige Rechtslage nicht aus. Insbesondere bei besonders brutalen Fällen müsse der Rechtsstaat seiner Ansicht nach deutlichere Konsequenzen ermöglichen.

„Tierquälerei darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben und schon gar nicht als Kavaliersdelikt behandelt werden. Ich bin der Meinung, dass jemand, der schwerste Schandtaten an wehrlosen Tieren begeht, auch einmal eine Gefängniszelle von innen kennenlernen sollte.“

Aufgrund des derzeitigen Strafrahmens von zwei Jahren passiere dies in Österreich laut Amesbauer de facto nie. Gerade besonders brutale Fälle aus der jüngeren Vergangenheit würden zeigen, dass es ein klares Signal brauche. Dass die Forderung nicht nur von einer einzelnen Partei kommt, hebt der Landesrat besonders hervor. Schließlich wurde der entsprechende Beschluss im steirischen Landtag einstimmig gefasst.

185 Verurteilungen in zwei Jahren

Dass strafbare Tierquälerei kein völliges Randphänomen ist, sollen auch Zahlen aus der gerichtlichen Kriminalstatistik zeigen. Im Berichtszeitraum 2023 bis 2024 kam es österreichweit zu insgesamt 185 Verurteilungen ausschließlich aufgrund des Straftatbestandes der Tierquälerei gemäß § 222 StGB. Die Steiermark steht mit ihrer Forderung zudem nicht alleine da. Bereits im Mai 2026 hatte auch der Tiroler Landtag einstimmig eine Verschärfung gefordert.

Forderung geht an Justizministerin

Mit seinem Schreiben fordert Amesbauer nun die Bundesregierung beziehungsweise das Bundesministerium für Justiz auf, eine Novellierung des § 222 StGB vorzubereiten. Geprüft und umgesetzt werden sollen insbesondere eine Anhebung des derzeitigen Strafrahmens und eine angemessene strafrechtliche Unterscheidung besonders schwerer Fälle. Gerichte sollen dadurch künftig mehr Spielraum bekommen, um außergewöhnlich brutale oder umfangreiche Fälle von Tierquälerei entsprechend härter ahnden zu können. Ob und in welcher Form die Bundesregierung die Forderung aufgreift, ist derzeit noch offen.

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