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Symbolfoto von 5min.at: Schulkinder sitzen im Klassenzimmer und zeigen auf.
Bildungsdirektion Steiermark meldet niedrige zweistellige Zahl bei Verstößen gegen das Kopftuchverbot an Schulen.

Kopftuchverbot an Schulen: Erste Bilanz aus der Steiermark liegt vor

Seit dem Schulstart gilt das neue Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren. Nun gibt es eine erste Bilanz der steirischen Bildungsdirektion.

von Elisa Auer Elisa Auer 5 Minuten Redaktion
2 Minuten Lesezeit(254 Wörter)
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Seit 1. September gilt ein Kopftuchverbot für Schülerinnen bis zum 14. Geburtstag. Das neue Schuljahr startete in der Steiermark am 12. September. Nun hat die Bildungsdirektion gegenüber 5 Minuten eine erste Bilanz gezogen. Seit Schulbeginn wurde der Behörde eine niedrige zweistellige Anzahl an Verstößen gemeldet. „Die betroffenen Schülerinnen bzw. die Eltern wurden über die gesetzliche Regelung informiert und auf deren Einhaltung hingewiesen“, teilte die Bildungsdirektion auf Anfrage mit.

Fälle an Pflichtschulen und AHS

Die bisher gemeldeten Fälle beschränken sich nicht auf einen bestimmten Schultyp. Laut Bildungsdirektion traten Verstöße sowohl an Pflichtschulen als auch an AHS-Unterstufen auf. Angaben zu den betroffenen Bezirken könne man aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes jedoch nicht geben.

Gespräche direkt an den Schulen

Die bisherigen Fälle werden zunächst an den jeweiligen Schulstandorten behandelt. „Die Fälle werden unmittelbar an den Schulstandorten geklärt. Im Vordergrund stehen sensible Einzelgespräche mit den betroffenen Schülerinnen und ihren Eltern am Schulstandort“, erklärt die Behörde. Damit bleibt es bei den bisher gemeldeten Fällen zunächst bei Gesprächen und Informationen über die geltende Regelung.

Weitere Schritte bei Verstößen

Das Gesetz sieht ein abgestuftes Vorgehen vor. Bei einem Verstoß wird zunächst reagiert und das Gespräch mit der betroffenen Schülerin sowie ihren Eltern gesucht. Bei weiteren Verstößen können weitere Stellen eingeschaltet werden. Als mögliche letzte Konsequenz sieht die Regelung eine Verwaltungsstrafe von 150 bis 800 Euro vor.

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Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 16.09.2026 um 11:22 Uhr aktualisiert
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