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Bild auf 5min.at zeigt den steirischen Landtag.
Die Steiermärkische Landesregierung hat am Donnerstag Änderungen in mehreren Landesgesetzen beschlossen, die nun dem Landtag vorgelegt werden.

Steiermark ändert vier Gesetze: Das soll jetzt einfacher werden

Die steirische Landesregierung bringt Änderungen in gleich vier Landesgesetzen auf den Weg. Neben Anpassungen an den EU-Asyl- und Migrationspakt ist auch eine konkrete Erleichterung für Menschen mit Behinderung vorgesehen.

von Anja Mandler
2 Minuten Lesezeit(346 Wörter)
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Die Steiermärkische Landesregierung hat am Donnerstag Änderungen in mehreren Landesgesetzen beschlossen, die nun dem Landtag vorgelegt werden. Betroffen sind das Steiermärkische Grundversorgungsgesetz, das Behindertengesetz, das Sozialunterstützungsgesetz und das Wohnunterstützungsgesetz. Hintergrund sind vor allem Änderungen im Zusammenhang mit dem EU-Asyl- und Migrationspakt sowie dem Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz (AMPAG) des Bundes.

Steiermark hatte bereits im April reagiert

Die Steiermark hatte die entsprechenden AMPAG-Bestimmungen bereits im April 2026 im Zuge einer umfassenden Novelle des Grundversorgungsgesetzes umgesetzt. Zu diesem Zeitpunkt war der Gesetzgebungsprozess auf Bundesebene allerdings noch nicht abgeschlossen. Nachdem der Bund seine gesetzlichen Änderungen mittlerweile vorgenommen hat, muss nun auch auf Landesebene nachjustiert werden. Nach Angaben des Landes handelt es sich dabei überwiegend um geringfügige Änderungen bei Begriffsbestimmungen und Verweisen sowie um legistische Klarstellungen. Damit soll ein einheitlicher und rechtskonformer Vollzug sichergestellt werden. Dass nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens des Bundes noch Anpassungen notwendig werden könnten, hatte das Land bereits im Frühjahr angekündigt.

Keine Begutachtung vorgesehen

Grundlegende inhaltliche Änderungen sollen mit der aktuellen Novelle nicht verbunden sein. Laut Landesregierung haben die redaktionellen und legistischen Anpassungen keine wesentlichen Auswirkungen auf den bisherigen Normgehalt. Deshalb wird auf ein eigenes Begutachtungsverfahren verzichtet. Die Gesetzesänderungen werden direkt dem parlamentarischen Prozess im steirischen Landtag zugeführt.

Einfachere Antragstellung für Menschen mit Behinderung

Genutzt wird die Novelle allerdings auch für eine konkrete Änderung im Steiermärkischen Behindertengesetz. Menschen mit Behinderung sollen künftig bestimmte Anträge fristwahrend auch beim Sozialministeriumservice einbringen können. Von dort werden die Anträge anschließend an die jeweils zuständige Bezirksverwaltungsbehörde weitergeleitet. Dadurch soll die Antragstellung einfacher werden und Betroffenen ein zusätzlicher Behördenweg erspart bleiben. „Wir wollen den Menschen generell unnötige bürokratische Wege ersparen“, erklärt Soziallandesrat Hannes Amesbauer. Die Möglichkeit, Anträge bei verschiedenen Behörden einzubringen, sei „eine einfache, aber konkrete Erleichterung – in diesem Fall für Menschen mit Behinderung“. Mit dem Beschluss der Landesregierung ist der nächste Schritt nun der parlamentarische Prozess. Über die vorgesehenen Änderungen muss der steirische Landtag entscheiden.

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