Bäcker erkämpft 27.000 Euro nach 28 Jahren unbezahlter Überstunden
Ein Vorarlberger Bäcker erhält nach 28 Jahren unbezahlter Überstunden eine erfreuliche Nachzahlung von 27.000 Euro.
Nach über 28 Jahren bei demselben Unternehmen hat ein Bäcker in Vorarlberg eine Nachzahlung von 27.000 Euro erwirkt, da ihm über die gesamte Zeit keine Überstunden, Nacht- und Sonntagszuschläge ausbezahlt wurden. Die Arbeiterkammer (AK) berichtet, dass der Bäcker sechs Nächte pro Woche arbeitete, Sonntagsdienste verrichtete und viele Überstunden leistete, bevor er aufgrund längerer Krankheit gekündigt wurde.
Keine Arbeitsaufzeichnungen vorhanden
Die Überprüfung seiner Abfertigungsansprüche durch die AK ergab, dass der Arbeitgeber keine korrekten Zahlungen für Sonntags- und Nachtzuschläge sowie Überstunden geleistet hatte. Besonders brisant: Die Bäckerei führte trotz geltender Pflicht keinerlei Arbeitsaufzeichnungen für den Bäcker.
Mangel an Arbeitsaufzeichnungen führt zu Verlust von Ansprüchen
Da der Arbeitgeber keine Arbeitsaufzeichnungen geführt hatte, konnte der Bäcker viele Jahre lang keine Ansprüche auf Überstunden und Zuschläge geltend machen. Gloria Kinsberger, eine Expertin der Arbeiterkammer, betonte, dass aufgrund von Begrenzungen in der rückwirkenden Geltendmachung von Ansprüchen nur die vergangenen drei Jahre berücksichtigt werden konnten. Hätten Arbeitsaufzeichnungen existiert, wäre die Summe wahrscheinlich wesentlich höher ausgefallen. Die AK rät Arbeitnehmern, Stundenzettel zu verlangen und deren Richtigkeit zu überprüfen, um mögliche Ansprüche nicht zu verlieren.
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