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/ ©PFOTENHILFE / Sonja Müllne

Behörde erteilt Abschuss-Befehl für Jungschwäne

In Garsten, Steyr-Land, sollen fünf Jungschwäne geschossen werden. Ein passender Bescheid dazu wurde von der Bezirkshauptmannschaft erlassen. Beim Tierschutzverein "Pfotenhilfe" sorgt der Fall für Empörung.

von Sabrina Tischler
2 Minuten Lesezeit(284 Wörter)

Für Aufregung sorgt aktuell ein Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land. Diese hat nämlich den Abschuss von fünf Jungschwänen angeordnet, nach dem Landwirte in Garsten einen Antrag gestellt hatten. Die Höckerschwäne hätten Schäden auf den landwirtschaftlichen Flächen verursacht. Konkret ist hier davon die Rede, dass die Schwäne die Pflanzen zerfressen und die Flächen niedertreten und verkotet würden. Die Abschuss-Anordnung gilt bis Ende Mai 2024.

Empörung bei Tierschützern

 „Wenn ich es nicht schwarz auf weiß hätte, würde ich es nicht glauben!“, zeigt sich Pfotenhilfe-Sprecher Jürgen Stadler fassungslos wegen des Bescheids zur zwangsweise Erschießung. Stadler versteht vor allem nicht, warum die Pfotenhilfe als Partner des Landes Oberösterreich nicht um Hilfe gefragt wurde. Im Sommer 2023 wurden etwa aus einer behördlichen Beschlagnahmung über 130 Vögel am Tierschutzhof Pfotenhilfe untergebracht, darunter 35 Wasservögel.

Umsiedlung statt Tötung

„Seit letzter Woche pflegen wir einen geschwächten Schwan vom Wallersee mit einer abheilenden Beinverletzung. Also könnten diese ungewollten Schwanenkinder auch zu uns übersiedelt werden und sich später aussuchen, ob sie bleiben oder an den Seen in der Umgebung eine Familie gründen wollen“, so Stadler. In einer Beschwerde an die BH sei auch bereits auf eine Umsiedlung appelliert worden. „Dass bei Tieren immer sofort mit Tötung reagiert wird, nur weil Schäden behauptet werden, ist zum Schämen.

Nicht die erste Abschuss-Anordnung

Schwäne sind, wie viele andere Tiere, per Verordnung ganzjährig geschont. Trotzdem ist es den Behörden laut oberösterreichischen Jagdgesetz möglich, eine sofortige Tötung anzuordnen. Laut Bescheid wurden auch in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2023 solche Tötungen angeordnet.

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