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Bund beschließt Kosten-Unterstützung für gemeinnützige Organisationen

In den vergangenen zwei Jahren waren auch gemeinnützige und ehrenamtliche Organisationen von den stark gestiegenen Energiekosten betroffen. Der Bund hat nun eine Kosten-Unterstützung für sie beschlossen.

von Phillip Plattner
2 Minuten Lesezeit(343 Wörter)

Die gestiegenen Energiekosten in Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine haben in den vergangenen beiden Jahren nicht nur Haushalte und Unternehmen, sondern auch gemeinnützige und ehrenamtliche Organisationen wie Sport- oder Kulturvereine oder Sozialeinrichtungen vor massive Herausforderungen gestellt.

Deutlich höhere Energiekosten sollen abgefedert werden

Im Rahmen ihres Maßnahmenpakets zur Stärkung des gemeinnützigen Sektors hat die Bundesregierung daher auch einen Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen (EKZ-NPO) ins Leben gerufen. Die Unterstützungsmaßnahme richtet sich an gemeinnützige Organisationen sowie kirchliche Einrichtungen, die nicht unternehmerisch tätig sind und daher beim Energiekostenzuschuss für Unternehmen nicht antragsberechtigt waren. Der EKZ-NPO ist dabei so konzipiert, dass die deutlich höheren Energiekosten abgefedert werden, Energiesparanreize aber erhalten bleiben. Ab 22. Jänner können Anträge für den Förderzeitraum 2022 gestellt werden.

So wird Vereinen und Organisationen „unter die Arme gegriffen“

Vizekanzler Werner Kogler: „Gemeinnützige und Freiwilligenorganisationen sind für unser Land immens wichtig. Egal, ob im Sport- oder Kulturverein, in der Hilfs- oder in der Umweltorganisation – hier kommen Menschen zusammen und bringen ein gemeinsames Anliegen weiter. Mit diesem Energiekostenzuschuss entlasten und unterstützen wir jetzt genau die, die so viel für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft tun.“ Auch Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm freut sich, dass man mit dem Energiekostenzuschuss den Vereinen und Organisatoren nach herausfordernden Jahren „ordentlich unter die Arme greifen“ kann.

Anträge für 2023 ab zweiter Jahreshälfte möglich

Der EKZ-NPO fördert 30 Prozent der Energiemehrkosten des Jahres 2022 sowie 50 Prozent der Energiemehrkosten des Jahres 2023. Bereits in Anspruch genommene Förderungen für Energiekosten stellen dabei keinen Ausschlussgrund dar, müssen aber von den förderbaren Kosten abgezogen werden. Die Bundesregierung hat für diese Maßnahme bis zu 140 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Anträge für das Jahr 2022 können von 22. Jänner bis 30. Juni 2024 elektronisch auf einer online-Plattform hier erstellt werden, wo auch weitere Informationen zu finden sind. Anträge für das Jahr 2023 werden in der zweiten Jahreshälfte möglich sein.

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