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/ ©BMI/Gerd Pachauer
Foto auf 5min.at zeigt einen Laptop. Geöffnet ist eine Seite des Bundesministeriums.
Drei Volksbegehren können online sowie in jeder beliebigen Gemeinde vom 6. bis 13. November 2023 unterschrieben werden.

COVID & Co.: Ab morgen könnt ihr drei Volksbegehren unterschreiben

Drei Volksbegehren können vom 6. bis 13. November 2023 online sowie in jeder beliebigen Gemeinde unterschrieben werden. Das Innenministerium richtet dafür ein Call Center unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 20 22 20 ein.

von Carolina Jakubovic
2 Minuten Lesezeit(349 Wörter)

Für drei Volksbegehren kann vom 6. bis 13. November 2023 im Rahmen des Eintragungsverfahrens unterschrieben werden. Es handelt sich um die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen „Gerechtigkeit den Pflegekräften!“, „COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren“ und „Impfpflichtgesetz abschaffen – Volksbegehren„. Für diese Volksbegehren wurden in der Einleitungsphase bereits jeweils mehr als die erforderlichen Unterstützungserklärungen gesammelt. Unterstützungserklärungen, die in dieser Phase geleistet wurden, werden angerechnet. Eine nochmalige Unterschrift ist daher nicht mehr möglich.

Bis 13. November

Wer die genannten Volksbegehren bislang nicht unterstützt hat, kann für diese nun vom 6. bis 13. November 2023 unterschreiben – entweder online mit Handy-Signatur/ID-Austria oder in jeder Gemeinde in einem der dafür eingerichteten Eintragungslokale.

6,3 Millionen Österreicher können unterschreiben

Insgesamt sind ca. 6,3 Millionen Österreicherinnen und Österreicher berechtigt, die Volksbegehren zu unterstützen. Um eines der Volksbegehren unterschreiben zu dürfen, muss man am letzten Tag des Eintragungszeitraums (13. November 2023) das Wahlrecht zum Nationalrat besitzen (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag des Volksbegehrens (2. Oktober 2023) in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen gewesen sein. Unabhängig von den Öffnungszeiten der Eintragungslokale bietet sich insbesondere die Nutzung der Handy-Signatur/ID-Austria an, um die Volksbegehren zu unterschreiben.

0800 20 22 20 – Call Center des Innenministeriums

Zu Fragen im Zusammenhang mit der Eintragung für die Volksbegehren steht den Bürgerinnen und Bürgern wieder das Call Center des Innenministeriums zur Verfügung. Auch über die Handy-Signatur/ID Austria und die Möglichkeiten zur Online-Unterschrift wird dort Auskunft gegeben. Unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 20 22 20 stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Call Centers an folgenden Tagen zur Verfügung:

• 6. bis 12. November 2023, 8 bis 20 Uhr,
• 13. November 2023, 8 bis 21 Uhr.

Hier werden die Ergebnisse präsentiert

Aus dem Ausland kann die Hotline unter der Nummer +43 1 531 26 2700 erreicht werden. Im Inland ist die Hotline gebührenfrei. Die vorläufigen Ergebnisse der Volksbegehren werden am 13. November 2023 nach Ende des Eintragungszeitraums um 20.15 Uhr unter dem Link www.bmi.gv.at/volksbegehren bekannt gegeben. Die Online-Eintragung der Volksbegehren im Eintragungszeitraum findet ihr unter https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/vbg/checked/VolksbegehrenBuerger.

Weitere Volksbegehren

Zahlreiche weitere Volksbegehren sind derzeit zur Unterstützung im Einleitungsverfahren registriert. Allgemeine Informationen zu diesen Volksbegehren, die ebenfalls online oder auf den Gemeinden unterstützt werden können, sind unter www.bmi.gv.at/volksbegehren abrufbar.

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