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DNA-Beweis: Wolf riss Reh in der Südsteiermark

In Großklein ereignete sich Mitte November ein Vorfall, der durch eine DNA-Probe bestätigt wurde: Ein Wolf riss ein Reh.

von Julia Waldhauser
Teamfoto von 5min.at: Julia Waldhauser ist für die Online-Redaktion Graz tätig.
2 Minuten Lesezeit(256 Wörter)

Ein Wolf sorgte Mitte November in Großklein, Steiermark für Aufsehen, als er ein Reh riss – eine DNA-Probe bestätigte den Vorfall. Das Land Steiermark plant nun, das Tier genau zu beobachten, insbesondere angesichts der bevorstehenden Einführung der neuen Wolfsverordnung.

35. bestätigter Fall in der Steiermark

Am 13. November ereignete sich der Riss, wie von „Schafe&Ziegen“ berichtet. Wenig später wurde durch eine DNA-Probe bestätigt: Der Rehriss ging tatsächlich auf das Konto eines Wolfs. Es ist der 35. Fall, in dem ein Wolf in diesem Jahr in der Steiermark Nutztiere gerissen hat. Wildtiere wie Rehe sind in dieser Statistik nicht inbegriffen.

Neue Wolfsverordnung erlaubt Abschuss

Die neue steirische Wolfsverordnung tritt in Kürze in Kraft und erlaubt den Abschuss von „Risiko-“ und „Schadwölfen“. Diese Regelung besagt jedoch, dass nur Wölfe, die sich aggressiv gegenüber Menschen verhalten oder wiederholt Schutzzäune überwinden und Tiere reißen, betroffen sind.

Kritik und Debatte um neue Wolfsverordnung

Simone Schmiedtbauer (ÖVP), zuständige Landesrätin, betonte die Beobachtung des Wolfsverhaltens angesichts der bevorstehenden Verordnung. Diese erlaubt die „Entnahme“ von Wölfen, die als Risiko oder Schaden für Nutztiere angesehen werden. Sie dürfen abgeschossen werden, wenn sie bestimmte Verhaltenskriterien erfüllen. Es gab jedoch Kritik an der Verordnung, insbesondere von den Freiheitlichen. FPÖ-Landwirtschaftssprecher Albert Royer nannte sie ein „Bürokratiemonster“ und zweifelte an ihrer Praxistauglichkeit. Naturschützer schlugen vor, Herdenschutzmaßnahmen zu verstärken, anstatt auf Abschussmaßnahmen zu setzen, wie Medien berichten.

Was besagt die neue Wolfsverordnung?

Ein Wolf wird als Risikowolf eingestuft, wenn er in bewohnte Gebäude oder an angeschlossene Stallungen eindringt, ohne direkten Kontakt zu Menschen. Ein weiteres Kriterium ist, dass der Wolf trotz wiederholter Abschreckungsmaßnahmen auffälliges oder ungewöhnliches Verhalten zeigt. Zudem wird ein Wolf als Risikowolf betrachtet, wenn er Menschen oder Menschen mit Hunden nahe kommt, ohne aggressiv zu sein, oder sich gegenüber Menschen ohne erkennbaren Grund aggressiv verhält. Zusätzlich zählt ein Wolf dazu, wenn er aggressives Verhalten zeigt, sobald er Menschen mit Hunden nahe kommt.

Ein Wolf wird als Schadwolf betrachtet, wenn er innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen mehrfach Schutzeinrichtungen für Herden überwindet und dabei nachweislich ein oder mehrere Nutztiere verletzt oder tötet.

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