Skip to content
/ ©APA/KARIN ZEHETLEITNER

Flucht, Diebstahl, Mordversuch: Haftstrafen für Grazer Jugendliche

Eine 16-Jährige und ein 18-Jähriger sind am Dienstagabend im Grazer Straflandesgericht wegen versuchten Mordes verurteilt worden.

von Julia Waldhauser
Teamfoto von 5min.at: Julia Waldhauser ist für die Online-Redaktion Graz tätig.
3 Minuten Lesezeit(629 Wörter)

Sie sollen im August 2023 in Linz in einem Lokal die Zeche geprellt und anschließend die Wirtin mit einem Auto überfahren haben. Das Opfer überlebte schwer verletzt. Die Jugendliche wurde zu vier Jahren, ihr Begleiter als Beitragstäter zu 30 Monaten verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Trauriger Höhepunkt der Straftaten der beiden Angeklagten“

„Der Vorfall ist der bisherige traurige Höhepunkt der Straftaten der beiden“, beschrieb Staatsanwältin Katharina Tauschmann den Werdegang der beiden Angeklagten. Die noch nicht 17-Jährige und der 18-Jährige waren mehrfach wegen kleinerer Delikte wie Ladendiebstahl, unbefugt mit dem Auto fahren oder Aufbrechen von Zigarettenautomaten aufgefallen, hatten auch kleinere Strafen ausgefasst. „Eine höchst problematische Entwicklung zeichnete sich ab. Man hat das Gefühl, den beiden ist inzwischen alles egal“, meinte die Anklägerin.

Flucht mit gestohlenem Auto

Im August vorigen Jahres beschlossen die beiden „von zuhause abzuhauen“, so die Anklägerin. Sie nahmen das Auto der Mutter des Beschuldigten und fuhren von der Steiermark nach Linz. Dort gingen sie in ein Lokal und wollten ohne zu bezahlen verschwinden. Der Kellner und die Chefin liefen ihnen nach. Die Jugendlichen sprangen ins Auto und fuhren los. Als sich die Wirtin ihnen in den Weg stellen wollten, fuhr die 16-Jährige einfach weiter. Später gab sie an, sie habe die Frau nicht gesehen. „Es grenzt an ein Wunder, dass die Frau überlebt hat“, betonte die Staatsanwältin. Die Lenkerin, die schon länger Auto fährt – ohne Führerschein – gab an, sie habe gedacht, sie sei an eine Gehsteigkante gestoßen. Erst später hätte sie aus den Medien erfahren, was tatsächlich passiert sei.

„Sie hat in Wirklichkeit gar nichts gedacht“

Verteidiger Bernhard Lehofer führte für seine Mandantin ins Treffen, dass sie „etwas verloren in ihrer Entwicklung“ gewesen sei. Als sie ins Auto sprang, fiel ihr das Handy hinunter. Sie suchte es, fuhr gleichzeitig los und erfasste die Frau, die stürzte und teilweise überrollt wurde. Das Mädchen habe niemals in Kauf genommen, die Frau zu töten, betonte der Anwalt: „Sie hat in Wirklichkeit gar nichts gedacht“, war der Verteidiger überzeugt und ortete ein „panikartiges Verhalten“.

Anwalt erreicht Ausschluss der Öffentlichkeit

Der Anwalt des 18-Jährigen erklärte, sein Mandant, der als Beitragstäter angeklagt ist, fühle sich nicht schuldig. Auf Antrag der Verteidigung wurde die Öffentlichkeit während der Befragung der beiden Angeklagten ausgeschlossen.

Leidensweg im Gerichtssaal

Das Opfer wurde von einem Krankentransport im Rollstuhl ins Gericht gebracht und musste stundenlang auf die Befragung warten. Die Frau erzählte vor dem Verhandlungssaal, sie habe nach wie vor Schmerzen und könne nicht arbeiten.

„Ich wollte seitlich weggehen, aber das war zu schnell, die sind schon losgefahren“

Die Wirtin des Sushi-Lokals gab an, sie habe nicht gleich bemerkt, dass die beiden Jugendlichen nicht bezahlt hätten. Als es ihr klar wurde, lief sie den beiden zusammen mit einem Kellner nach. Der Kollege wollte die Beifahrertüre aufmachen, was ihm aber nicht gelang. Sie selbst stellte sich vor das Auto: „Ich wollte mit dem Handy ein Foto machen, dann ist das Auto losgefahren und ich bin gestürzt“, schilderte sie den Vorfall vor Gericht. „Ich wollte seitlich weggehen, aber das war zu schnell, die sind schon losgefahren“, erzählte sie weiter. „Wie geht es Ihnen heute?“, fragte Richterin Katharina Schenk. „Nicht gut, ich habe Schmerzen im Rücken und im Bein“, antwortete die Frau. Bisher wurde sie sechs Mal operiert, ein bis zwei Eingriffe seien noch geplant.

Schuldig des versuchten Mordes

Die Geschworenen befanden, dass beide Angeklagten wegen versuchten Mordes schuldig seien. Die 16-Jährige wurde zu vier Jahren Haft verurteilt, der 18-Jährige als Beitragstäter zu 30 Monaten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (APA/red. 27.2.2024)

Deine Meinung

Der Artikel ist lesenswert

Vielen Dank für deine Bewertung!
Es wurde Mal abgestimmt

Der Artikel ist informativ.

Vielen Dank für deine Bewertung!
Es wurde Mal abgestimmt

Der Artikel ist ausgewogen.

Vielen Dank für deine Bewertung!
Es wurde Mal abgestimmt
Du hast einen #Fehler gefunden? Jetzt melden.

Mehr Interessantes