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/ ©Pexels/ Kindel Media

Förderungen und Finanzierungen für PV-Anlagen für Unternehmen

Genau hinsehen!

Je weiter man in Europa nach Süden wandert, desto mehr Sonnenstunden können einen erwarten. Diese sind nicht nur angenehm, sondern lassen sich auch hervorragend zur Erzeugung von Ökostrom nutzen. Was den nördlichen Nachbarn recht ist, sollte deshalb den Österreichern billig sein: Der nachhaltige Ausbau der Photovoltaik ist ein wirksamer Beitrag gegen den Klimawandel und gegen die Abhängigkeit von teurem Import-Strom. In diesem Artikel klären wir darüber auf, welche Möglichkeiten es dazu speziell für Unternehmen gibt. 

Warum PV-Förderung für Unternehmen?

Im Gegensatz zu Einfamilienhäusern oder Garagen können Unternehmen, vor allem produzierende Werke, mit einer wesentlich größeren Dachfläche aufwarten. Dies ermöglicht Solaranlagen, die einen echten Beitrag zur lokalen Stromversorgung leisten können. Dazu gehören beispielsweise die PV Großanlagen bei Secundo

Welche Förderungen gibt es für PV-Anlagen?

Um eine faire Verteilung der Fördermittel zwischen privaten und unternehmerisch errichteten Solaranlagen zu erreichen, wird diese nach Leistung der projektierten Solaranlage gestaffelt.

Dies sind die für 2023 gültigen Staffelungen, an denen sich vorrausichtlich auch 2024 nichts ändern wird: 

  • Kategorie A: Bis 10 kwp (mit oder ohne Stromspeicher) – 285 Euro/kwp
  • Kategorie B: 10 bis 20 kwp (mit oder ohne Stromspeicher) – 250 Euro/kwp
  • Kategorie C: 20 bis 100 kwp (mit oder ohne Stromspeicher) – 180 Euro/kwp
  • Kategorie D: 100 bis 1000 kwp (mit oder ohne Stromspeicher) – 140 Euro/kwp
  • Sonderförderung für Stromspeicher – 200 Euro/kwp
  • Sondermittel für innovative PV-Anlagen. 

Diese Mittel stehen als Investitionszuschüsse nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) zur Verfügung.

Darüber hinaus lässt sich der eingespeiste Strom mit 9,33 Cent/kwh vergüten, was vor allem Großanlage zu einem echten Wirtschaftsfaktor macht.

Wie in der Kategorisierung ersichtlich, nimmt die Förderung mit der Leistung und damit der Fläche der Photovoltaikanlage ab. Jedoch lohnt es sich stets, die eigenen Potenziale genau durchzurechnen. Eine mittelgroße 30 x 40 m² große Halle besitzt eine nutzbare Fläche von 12.000 m². Die heute verfügbaren Solarmodule machen es mit diesem Platzangebot einfach, die 1000 kwp Maximalförderung zur erreichen. Das sind immerhin bereits 140.000 Euro, mit denen sich die Solaranlage finanzieren lässt. Rechnet man dann noch die Mengenrabatte mit ein, die eine Bestellung in dieser Größenordnung mit sich bringt, wird die Finanzierung der Anlage nochmals günstiger. Schließlich sorgen Einspeisevergütung oder der eingesparte Stromverbrauch dafür, dass sich eine PV-Anlage nach 3-4 Jahren amortisiert. Dann hat der Unternehmer ein Asset, welches noch viele weitere Jahre ein zusätzliches Einkommen generiert. Das macht das Wirtschaften deutlich entspannter. 

Kein Platz für eine PV-Anlage? Genau hinsehen! 

Eine PV-Anlage stellt nur eine Bedingung: Freie Sicht nach Süden. Worauf die Solarmodule stehen, ist dagegen gleichgültig. Das bedeutet: Es muss nicht immer das perfekt nach Süden gerichtete Pultdach oder Flachdach sein. Die Solartechnik ist heute in der Lage, jede Südlage optimal auszunutzen. Das gilt für die Südfassade ebenso wie für Südhänge oder Ackerbrachen. Für besonders innovative Lösungen bietet der Staat Mittel aus einem eigenen Fördertopf. Darunter fallen zum Beispiel die schwimmenden Solaranlagen, die mitten auf Binnengewässern installiert werden können. Auch innovative Lösungen, wie beispielsweise die gebäudeintegrierte Photovoltaik lassen sich damit fördern. Damit sind die brandneuen und endlich marktreifen transparenten Photovoltaikmodule gemeint, die sich direkt in eine Fensterfläche installieren lassen. Wenn also eine energetische Sanierung mit dem Tausch aller Fenster ansteht, ist hier eine Lösung bereit, die den Wirkungsgrad der Maßnahme optimieren kann. 

Brachen bedingt förderbar

Bei aller Liebe zur emissionslosen Stromerzeugung durch Photovoltaik, Ackerflächen sollten damit nicht im Übermaß blockiert werden. Deshalb verhängt der Staat teilweise erhebliche Abschläge bei nutzbaren Flächen für die Nahrungsmittelproduktion. Das gilt aber nicht für alle Freiflächen. Bei der unwirtlichen Flächen wie stillgelegte Tagebauten oder Deponieflächen entfällt die Reduktion der Förderung und führt diese Gebiete wieder einer sinnvollen Nutzung zu.

In Summe lässt sich sagen, dass die Förderung des PV-Ausbaus in Österreich wirklich ernst genommen wird. Jetzt ist die Zeit, die Potenziale am eigenem Unternehmen zu suchen und optimal zu nutzen. Hierzu ist die Konsultation eines Energieberaters empfohlen, damit keine Vorteile verloren gehen. 

Hinweis: Die Recherche und Erstellung des Textes wurde durch eine externe Redaktion vorgenommen und stammt nicht aus der eigenen 5 Minuten Redaktion. Linkziele im Artikel wurden durch den Auftraggeber unterstützt.
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