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Foto in Beitrag von 5min.at: Zu sehen ist im Hintergrund eine Heizung, im Vordergrund eine Hand, die Geld hält.
Nur noch wenige Tage sind es, bis die Antragsfrist für den Kärntner Heizkostenzuschuss abläuft.

Nur noch eine Woche: Lass dir Chance auf 280 Euro nicht entgehen

Nicht mehr lange, dann ist die Chance auf bis zu 280 Euro verflogen. Mit 29. März endet nämlich die Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss in Kärnten. Jetzt heißt es also schnell sein, wenn man ihn noch nicht beantragt hat.

von Phillip Plattner
2 Minuten Lesezeit(278 Wörter)

Bereits seit 2. Oktober kann er beantragt werden, die meisten werden das wohl auch schon gemacht haben. Es handelt sich um den Kärntner Heizkostenzuschuss. Wer das jedoch noch nicht erledigt hat, der hat jetzt nur noch eine Woche Zeit, es heißt also: schnell sein. Mit Ende März ist die Frist auf einen Antrag und damit 280 Euro abgelaufen.

So viel Geld gibt es

Bis zu 280 Euro gibt es nämlich auch in dieser Heizperiode vom Land Kärnten wieder – abhängig vom Einkommen. Dabei ergibt sich der Betrag aus dem Heizkostenzuschuss selbst und dem Energiebonus in der Höhe von 100 Euro, den jeder bekommt, dem man seitens des Landes auch den Heizkostenzuschuss gestattet. Macht beim großen Heizkostenzuschuss 280, beim kleinen Heizkostenzuschuss insgesamt 210 Euro.

So viel darf man verdienen

Den großen Heizkostenzuschuss bekommt man übrigens als Alleinstehender oder Alleinerzieher bis zu einem Netto-Einkommen von 1.160 Euro. Lebt man mit seinem Partner zusammen oder in einer Haushaltsgemeinschaft von zwei Personen, darf der gesamte Haushalt nicht mehr als 1.680 Euro netto verdienen. Der kleine Heizkostenzuschuss ist da schon etwas weiter gefasst. 210 Euro bekommt man, wenn man alleine nicht mehr als 1.360 Euro netto oder in einer Gemeinschaft von zwei Personen nicht mehr als 1.880 Euro netto verdient.

Antrag muss persönlich eingebracht werden

Wie bereits erwähnt habt ihr jedenfalls nicht mehr allzu lange Zeit. Die Frist für die Antragsstellung endet nämlich am 29. März. Der Antrag kann übrigens (noch) nicht online erledigt werden, dafür muss man persönlich zur Gemeinde oder zum Magistrat gehen und den Antrag dort einbringen. Welche Unterlagen man vorlegen muss, erfahrt ihr hier.

Häufig gestellte Fragen

Bis zu 280 Euro gibt es nämlich auch in dieser Heizperiode vom Land Kärnten wieder – abhängig vom Einkommen. Dabei ergibt sich der Betrag aus dem Heizkostenzuschuss selbst und dem Energiebonus in der Höhe von 100 Euro, den jeder bekommt, dem man seitens des Landes auch den Heizkostenzuschuss gestattet. Macht beim großen Heizkostenzuschuss 280, beim kleinen Heizkostenzuschuss insgesamt 210 Euro.

Den Kärntner Heizkostenzuschuss kann man derzeit noch nur vor Ort bei der Gemeinde oder dem zuständigen Magistrat beantragen.

Den großen Heizkostenzuschuss bekommt man übrigens als Alleinstehender oder Alleinerzieher bis zu einem Netto-Einkommen von 1.160 Euro. Lebt man mit seinem Partner zusammen oder in einer Haushaltsgemeinschaft von zwei Personen, darf der gesamte Haushalt nicht mehr als 1.680 Euro netto verdienen. Der kleine Heizkostenzuschuss ist da schon etwas weiter gefasst. 210 Euro bekommt man, wenn man alleine nicht mehr als 1.360 Euro netto oder in einer Gemeinschaft von zwei Personen nicht mehr als 1.880 Euro netto verdient.

Die Einreichfrist geht seit 2. Oktober und endet in wenigen Tagen, am 29. März.

  • Amtlicher Lichtbildausweis der antragstellenden Person
  • Bei nicht österreichischer Staatsbürgerschaft ein aktuell gültiger Aufenthaltstitel bzw. Niederlassungsnachweis der antragstellenden Person
  • Aktuelle Einkommensnachweise der antragstellenden Person und aller im gemeinsamen Haushalt lebenden und mit Hauptwohnsitz gemeldeten weiteren Personen
  • Bankkonto- bzw. Bankomatkarte der antragstellenden Person (zum Nachweis des Zielkontos)
  • Bei Vorhandensein von Kindern einen Unterhaltsnachweis
  • Scheidungsurteil
Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 23.03.2024 um 19:18 Uhr aktualisiert

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