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/ ©Pixabay / Iuliia Bondarenko

Gesetz regelt die Rechte von stillenden Frauen im Beruf ganz genau

Anlässlich der Weltstillwoche informieren die ÖGB-Frauen und die Gewerkschaft Vida, dass das Mutterschutzgesetz ein Anrecht auf Stillpausen vorsieht. Scharfe Kritik üben sie an der beschlossenen Kürzung der Karenzzeiten.

von Tanja Janschitz
2 Minuten Lesezeit(377 Wörter)

Das Mutterschutzgesetz regelt die Rechte von stillenden Frauen im Beruf ganz genau und bietet Müttern die Möglichkeit, Stillzeit und Beruf miteinander zu verbinden. „Die Informationen darüber sind bei den Müttern und auch bei den ArbeitgeberInnen vielfach noch nicht angekommen“, so ÖGB-Landesfrauenvorsitzende Silvia Igumnov.

Appell: Notwendige Meldung vornehmen

Die Gewerkschaft Vida appelliert an die Stillenden, eine notwendige Meldung vorzunehmen. Denn ist der Arbeitgeber erstmal darüber informiert, dass die betroffene Dienstnehmerin stillt, sieht das Mutterschutzgesetz ein Anrecht auf Stillpausen vor. Bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb Stunden pro Tag steht der Mutter eine Stillzeit von 45 Minuten zu. Beträgt die tägliche Arbeitszeit acht oder mehr Stunden, so kann auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von je 45 Minuten bzw. eine Stillzeit von 90 Minuten (wenn es keine Stillgelegenheit in der Nähe der Arbeitsstätte gibt) konsumiert werden. Für die stillende Arbeitnehmerin darf durch die Gewährung der Stillzeit kein Verdienstausfall eintreten. Weiters darf diese Zeit weder vor- noch nachgearbeitet werden. Sie darf auch nicht auf die gesetzlichen Ruhepausen angerechnet werden.

Mütter sollen nicht auf ihr Recht verzichten

Dass aber genau diese Meldung in der Praxis kaum bis gar nicht erfolgt, zeigt eine Umfrage der Gewerkschaft unter den Beschäftigten. „Hier appellieren wir ganz konkret an die Mütter, auf ihr Recht nicht zu verzichten. Auch den DienstgeberInnen raten wir zu einem proaktiven Umgang und bei einem Wiedereintritt nach der Karenz das Thema anzusprechen“, so Theres Marschnig, Fachbereichssprecherin der Gewerkschaft Vida in Kärnten. Immerhin empfiehlt die WHO, Kinder bis zum Ende des zweiten Lebensjahres und auf Wunsch auch darüber hinaus zu stillen.

Kritik an Kürzung der Karenzzeiten

Für viele Mütter sei Stillen im Beruf jedoch nicht vorstellbar. „Sie glauben, sie müssten mit dem Stillen aufhören, sobald sie wieder zu arbeiten beginnen – und das tun sie dann auch“, weiß Igumnov. Mit der unlängst beschlossenen Kürzung der Karenzzeiten werde sich das Problem noch weiter verschärfen. „Für viele Mütter wird sich dann die Stillzeit weiter verkürzen, da sie sich gezwungen fühlen abzustillen. Schon allein aus gesundheitspolitischer Sicht ist die Kürzung der Karenzzeiten ein absoluter Fehlschuss“, so die ÖGB-Landesfrauenvorsitzende abschließend.

Ein Foto auf 5min.at zeigt ÖGB-Landesfrauenvorsitzende Silvia Igumnov.
©ÖGB Kärnten
Am Foto: ÖGB-Landesfrauenvorsitzende Silvia Igumnov

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 07.10.2023 um 11:58 Uhr aktualisiert

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