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Gesundheitshotline 1450 wird in Kärnten wenig in Anspruch genommen

Maßnahmen, die eigentlich die Spitalsambulanzen entlasten sollen, werden in Kärnten vergleichsweise wenig in Anspruch genommen. Das ist das Ergebnis einer am Donnerstag veröffentlichten Prüfung des Rechnungshofes Österreich.

von APA
2 Minuten Lesezeit(395 Wörter)

Sowohl bei der Nutzung der Gesundheitshotline 1450 als auch bei der Inanspruchnahme der hausärztlichen Bereitschaftsdienste gebe es Luft nach oben. Und, so die Prüfer: Die Datenlage sei verbesserungswürdig, etwa bei der Dokumentation von Diagnosen. Laut der Kärntner Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft Kabeg kommen in ihre Erstversorgungsambulanzen viele Patientinnen und Patienten, die „zumindest teilweise auch im niedergelassenen Bereich behandelt werden könnten“ – mindestens 50 Prozent der in Erstversorgungsambulanzen behandelten Fälle seien laut Kabeg nicht dringlich.

Starker Rückgang

Die Gesundheitsberatung unter der Telefonnummer 1450 sollte die Spitalsambulanzen entlasten – bis zu 46 Prozent der Anruferinnen und Anrufer in Kärnten wurden in den Jahren 2020 und 2022 an den niedergelassenen Bereich verwiesen. Allerdings wurde ein starker Rückgang der telefonischen Beratungen in Kärnten verzeichnet: Die Zahl der Beratungen sank zwischen 2020 und 2022 um 59 Prozent (Anrufe wegen Covid-19-Symptomen bereits ausgenommen). Im Österreichschnitt war die Zahl der telefonischen Beratungen fünfmal so hoch wie in Kärnten.

Bereitschaftsdienste immer weniger genutzt

Während der Nachtstunden sowie am Wochenende gibt es in Kärnten hausärztliche Bereitschaftsdienste. Von 2015 bis 2021 wurden diese Dienste – vor allem an Wochentagen – immer weniger genutzt. „Die Zahl der Visiten und Ordinationen ging an Werktagen um 74 Prozent zurück“, hieß es vom Rechnungshof. Zugleich blieben 2021 in Kärnten 21 Prozent der Diensteinheiten unter der Woche unbesetzt, an Wochenenden und Feiertagen waren 13 Prozent der Bereitschaftsdienste in Kärnten nicht besetzt. Empfohlen wird nun, eine „flächendeckende und effizientere Gestaltung der Hausärztlichen Bereitschaftsdienste“ zu erarbeiten. Dabei wären Synergien mit der Gesundheitsberatung 1450 zu berücksichtigen. Thema im Bericht waren auch die Primärversorgungseinheiten, die ebenfalls zur Entlastung der Spitalsambulanzen beitragen könnten – etwa mit längeren Öffnungszeiten und der Einbindung zusätzlicher Gesundheitsberufe. Laut dem „Regionalen Strukturplan Gesundheit Kärnten 2025“ waren fünf Primärversorgungseinheiten vorgesehen. 2023 gab es in Kärnten nur eine Primärversorgungseinheit in Klagenfurt.

Der Rechnungshof wies außerdem auf eine „verbesserungswürdige Datenlage im Gesundheitsbereich“ hin. Nach wie vor sei ein umfassender Vergleich zwischen Leistungen, die in Spitalsambulanzen erbracht werden und jenen im niedergelassenen Bereich nicht möglich. Die standardisierte Diagnosendokumentation fehlte im niedergelassenen Bereich nach wie vor, auch die Krankenanstalten waren bei ambulanten Kontakten nur in speziellen Bereichen verpflichtet, Diagnosen zu dokumentieren. In diesem Zusammenhang gab es aber Lob für die Kärntner Krankenanstalten: Sie dokumentierten im gesamten ambulanten Bereich Diagnosen. (APA 7.12.2023)

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