Skip to content
/ ©APA/THEMENBILD
Angeklagter bekannte sich nicht schuldig

Großprozess: Angeklagter soll mit 250.000 Euro in Öffis gesessen sein

Im Großprozess um den mutmaßlichen EXW-Anlagebetrug ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt ein Innsbrucker als Angeklagter einvernommen worden. Der 31-Jährige, ihm wird Geldwäscherei vorgeworfen, bekannte sich nicht schuldig.

von Phillip Plattner
3 Minuten Lesezeit(545 Wörter)

Dem 31-Jährigen wird Geldwäscherei vorgeworfen, er habe hohe Bargeldbeträge übernommen und weitergeleitet. Er selbst bekannte sich zwar nicht schuldig, Zeugen sagten jedoch vor Gericht das Gegenteil aus, sogar von einer Fahrt mit 250.000 Euro in der Wiener U-Bahn wurde berichtet.

„Eine Viertelmillion ist kein Taschengeld“

Ende November 2019 sollen im Wiener Büro des gebürtigen Tirolers 250.000 Euro übergeben worden sein und es soll auch noch weitere Geldübergaben gegeben haben. Der Angeklagte bestritt, jemals Bargeld von EXW übernommen oder weitergegeben zu haben: „Eine Viertelmillion ist kein Taschengeld, ich kann mich an das Geld nicht erinnern“, so der Tiroler gegenüber dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Claudia Bandion-Ortner. Zudem sei er zum kolportierten Zeitpunkt der Übergabe in Abu Dhabi gewesen. Diese Behauptung wollte er mit Fotos von seinem Handy belegen.

Angeklagter bei Gegenüberstellung erkannt

Die beiden Zeugen, ein 26-jähriger Klagenfurter und ein 27-jähriger Villacher, die bei einem EXW-Subunternehmen angestellt waren, sagten aber gegenteilig aus, dem Tiroler bei der Übergabe des Geldes im Büro im ersten Wiener Bezirk begegnet zu sein. Der Klagenfurter konnte sich zwar nicht mehr so genau an den Zeitpunkt erinnern, das Zusammentreffen sei ihm aber deshalb noch so gut in Erinnerung, weil es für ihn keine Alltäglichkeit gewesen sei, mit einer Viertelmillion in der Laptoptasche in der U-Bahn zu sitzen. Bei einer von Verteidiger Lukas Kollmann eingeforderten Gegenüberstellung mit Vergleichspersonen erkannten beide Zeugen den Angeklagten zweifelsfrei.

War es Geldwäscherei?

Solche Botenfahrten habe es öfters gegeben, wenn auch mit geringeren Beträgen, nach Wien, Lienz oder in Klagenfurt. Das Geld wurde laut den Zeugen immer im Klagenfurter Büro an EXW-Führungskräfte, auch an den Hauptangeklagten, übergeben und sollte von Kryptowährungsaustauschen stammen, bei denen Kryptowährung in handelsübliches Geld gewechselt wird. Da der Handel mit Kryptowährungen im EXW-Prozess unter Verdacht einer kriminellen Handlung steht, könnte es sich bei diesen Übergaben um Geldwäscherei handeln.

Angeklagter ist „vollkommen schockiert“

Angesprochen auf die Aussagen der beiden Zeugen dementierte der Angeklagte weiter seine Verstrickung in die Geldübergabe in Wien. „Ich bin vollkommen schockiert, ich bleibe bei meiner Aussage“. Die Frage, ob die Übergabe tatsächlich Ende November stattgefunden hatte, konnte nicht endgültig geklärt werden. Im Raum standen außerdem Geldbeträge, die von der Olonjonson GmbH, einen EXW-Subunternehmen, über Rechnungen beglichen wurden. Der Angeklagte sagte aus, seine Firma hätte Leistungen im sechsstelligen Bereich für die EXW erbracht, aber nur Geldbeträge im fünfstelligen Bereich dafür erhalten.

Angeklagter hat die 250.000 Euro „nie gesehen“

Zum Schluss musste sich der Hauptangeklagte den Fragen von Richterin Bandion-Ortner und Staatsanwältin Carolin Czedik-Eysenberg zu den mutmaßlichen Geldübergaben stellen. Er gab zu, für sehr gute Kunden durchaus Sicherheitspersonal für Bargeldübergaben bereitgestellt zu haben, aber die angesprochenen 250.000 Euro hätte er nie gesehen.

Prozess läuft seit Ende September

Der Prozess in der Causa um den mutmaßlichen Anlagebetrug läuft seit Ende September. Die acht Angeklagten sollen rund 40.000 Opfer um mindestens 14 Millionen Euro betrogen haben, die Gesamtschadenssumme könnte aber noch weit höher liegen. Kommende Woche werden Mitarbeiter der Finanzmarktaufsicht sowie weitere Zeugen einvernommen, ein Urteil wird im März erwartet. (APA/red, 8.11.23)

Deine Meinung

Der Artikel ist lesenswert

Vielen Dank für deine Bewertung!
Es wurde Mal abgestimmt

Der Artikel ist informativ.

Vielen Dank für deine Bewertung!
Es wurde Mal abgestimmt

Der Artikel ist ausgewogen.

Vielen Dank für deine Bewertung!
Es wurde Mal abgestimmt
Du hast einen #Fehler gefunden? Jetzt melden.

Mehr Interessantes