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Änderung bei 400 Euro Bonus: Diese Personen bekommen das Geld jetzt auch

Gleich zwei wichtige Neuerungen gibt es beim Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes. Die Landesregierung verlängert die Antragsfrist um einen Monat bis Ende November. Erhöht wird auch die Einkommensgrenze.

von Elisa Auer
1 Minute Lesezeit(92 Wörter)

Anspruchsberechtigt sind nun alle steirischen Haushalte mit Jahresnettoeinkommen von bis zu 40.045 Euro (bisher 30.734 Euro). Die Anträge für die 400 Euro sind weiterhin online unbürokratisch möglich. Menschen ohne Internet-Zugang wird in den Gemeinde- und Stadtämtern geholfen.

Höhere Einkommensgrenze und Verlängerung

94,4 Millionen Euro stehen für den Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes in der Steiermark zur Verfügung. Für die wichtige sozialpolitische Maßnahme hat die Landesregierung unmittelbar vor Beginn der kälteren Jahreszeit Änderungen beschlossen.

Die wichtigsten Infos

Alle Steirerinnen und Steirer, die den Wohn- und Heizkostenzuschuss des Bundes bisher noch nicht beantragt haben, können das nun bis 30. November 2023 tun. Ursprünglich sollte die Antragsfrist mit 31. Oktober enden. Die Anträge für die 400 Euro können aber weiterhin unbürokratisch online unter www.wohnkostenzuschuss.steiermark.at gestellt werden. Die Servicestellen der Gemeinden unterstützen dabei Menschen ohne Internet-Zugang.

Die Einkommensgrenze wird von bisher 30.734 Euro Haushaltseinkommen im Jahr netto auf 40.045 Euro erhöht. Damit kommen in Zeiten der Teuerung noch mehr Steirerinnen und Steirer in den Genuss des Zuschusses. Wichtig: Rund 9.600 Anträge, die abgelehnt worden sind, weil die Antragstellerinnen oder -steller die bisherige Einkommensgrenze überschreiten, werden entsprechend der neuen Einkommensgrenze nochmals automatisch überprüft. Hier ist kein neuer Antrag notwendig.

Für alle Fragen im Zusammenhang mit abgelehnten Anträgen wird auf die kostenlose Hotline unter 0800 800 262 verwiesen.

Bisher haben rund 220.000 Steirerinnen und Steirer und mehr als 100.000 Haushalte den Wohn- und Heizkostenzuschuss überwiesen bekommen. Voraussetzung für den Bezug ist der Hauptwohnsitz in der Steiermark seit 1. Jänner 2023.

Alle Informationen zum Heizkostenzuschuss des Bundes gibt es im Internet www.wohnkostenzuschuss.steiermark.at unter sowie beim Sozialtelefon des Landes Steiermark unter 0800 800 262.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 27.10.2023 um 15:16 Uhr aktualisiert

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