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Hitlergruß und Uniform: Angeklagter zieht Vergleich zu Charlie Chaplin

Ein 54-Jähriger steht vor Gericht, angeklagt wegen angeblicher Darstellungen im Stil Adolf Hitlers. Das Bildmaterial zeigt ihn mit einem Hitlerbart und Uniformähnlicher Kleidung, während er eine Hand zum Hitlergruß hebt.

von Julia Waldhauser
Teamfoto von 5min.at: Julia Waldhauser ist für die Online-Redaktion Graz tätig.
1 Minute Lesezeit(199 Wörter)

In einem aktuellen Fall vor dem Straflandesgericht Graz steht ein 54-Jähriger wegen einer Anklage nach dem Verbotsgesetz vor Gericht. Das kontroverse Foto zeigt ihn mit einem Hitlerbart und einer Uniformähnlichen Kleidung, wobei er eine Hand zum Hitlergruß erhebt.

Angeklagter verbreitete Hitlers Reden

Die Anschuldigungen gegen ihn beziehen sich auf Reden von Adolf Hitler, die er angeblich mehrmals vor anderen Personen gehalten hat und auf abwertende Aussagen über Österreicher und Polen. Die Staatsanwaltschaft betont, dass diese Handlungen darauf abzielten, die Ideologie des Nationalsozialismus zu verbreiten.

Angeklagter argumentiert für Parodie

Die Verteidigung des Angeklagten argumentiert hingegen, dass diese Darstellungen als Parodie für private Familienalben gedacht waren. Sein Anwalt behauptet, dass die Fotos, die die Ex-Frau des Angeklagten gemacht hat, erst Jahre später zur Anzeige führten. Der Angeklagte selbst betont, dass seine Absicht nie darin bestand, eine Ideologie zu fördern, sondern lediglich seine Frau zu unterhalten. Vor Gericht vergleicht er seine Darstellung mit der satirischen Herangehensweise von Charlie Chaplins Werk „Der große Diktator“. Die Verhandlung wird jedoch aufgeschoben, da Belastungszeugen – seine Ex-Frau und ein Kind – spontan erkrankt sind, wie die „Kleine Zeitung“ berichtet.

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