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/ ©APA/TOBIAS STEINMAURER

Justiz stellt Verfahren nach Gaskonferenz-Protesten 2023 ein

Die Staatsanwaltschaft Wien hat das Verfahren gegen 165 Klimaaktivisten wegen des Verdachts der schweren gemeinschaftlichen Gewalt sowie weiterer Vorwürfe gegen die Europäische Gaskonferenz 2023 in Wien fallen gelassen.

von APA
2 Minuten Lesezeit(374 Wörter)

Das bestätigte Sprecherin Nina Bussek der APA. Die Einstellung sei vergangenen Freitag aus Beweisgründen erfolgt, so Bussek. Das polizeiliche Vorgehen am ersten Tag der Konferenz hatte für breite Diskussionen gesorgt.

Massenprotest in Wiener Innenstadt eskaliert

Am Morgen des 27. März 2023 hatten sich damals mehr als 100 Personen zu einem spontanen Protestzug in der Wiener Innenstadt formiert. In der Johannesgasse versuchten die Demonstrantinnen und Demonstranten dann eine polizeiliche Sperrkette zu durchbrechen, um in den Bereich des Platzverbotes rund um das Tagungshotel Marriott am Parkring zu gelangen. Die Exekutive reagierte darauf mit dem großflächigen Einsatz von Pfefferspray, auch Schlagstöcke wurden verwendet. Die Landespolizeidirektion gab danach bekannt, dass 143 Personen wegen schwerer gemeinschaftlicher Gewalt, Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung angezeigt worden seien.

Polizei warnt vor gewaltbereitem Vorgehen

Die Demonstranten hätten „von Beginn an ein gewaltbereites Vorgehen gegen die Einsatzkräfte der Polizei“ gezeigt, hieß es in einer Aussendung der Polizei. Dadurch seien zwei Beamte verletzt worden. Bei einigen Festgenommenen seien auch pyrotechnische Gegenstände sichergestellt worden, betonte die Landespolizeidirektion Wien damals.

Rechtsanwalt kritisiert Polizeieinsatz: „Rauchfackeln, keine Böller“

„Das waren aber keine Böller, sondern bloß Rauchfackeln, mit denen manchmal bei Demonstrationen oder Besetzungen versucht wird, mehr Aufmerksamkeit zu erregen, also nichts, womit man Menschen gefährden würde“, sagte Rechtsanwalt Clemens Lahner gegenüber der APA. Es seien zudem 150 Menschen eingekesselt und dann einzeln durchsucht worden. „Da wurde kein einziger gefährlicher Gegenstand gefunden. Die Pyrotechnik wurde ja an einem anderen Ort gefunden, außerhalb des Kessels“, nahm Lahner Bezug auf den Ermittlungsakt. „Das ist also auch kein Argument dafür, die Menschen im Kessel großflächig zu pfeffern.

Erleichterung nach Verfahrenseinstellung

Er zeigte sich erwartungsgemäß erfreut über die Verfahrenseinstellung. „Die Polizei hat schwerste Vorwürfe gegen die Menschen erhoben, die an den Protesten gegen die Europäische Gaskonferenz beteiligt waren. Diese Vorwürfe haben sich als haltlos erwiesen.“ Der Rechtsanwalt verwies in diesem Zusammenhang auch auf ein laufendes Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Wien wegen des Pfefferspray-Einsatzes der Polizei. „Die Polizei versucht diesen Pfefferspray-Exzess bisher mit dem Argument zu rechtfertigen, dass von den Demonstrantinnen und Demonstranten gefährliche Angriffe ausgegangen sind. Die Staatsanwaltschaft Wien sieht das aber offenbar anders.“ (APA/red. 12.2.2024)

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