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/ ©Gustavo Fring/Pexels
Symbolfoto
Symbolfoto auf 5min.at zeigt eine Katze beim Tierarzt.

Kastration von Streunerkatzen in Kärnten erreicht neuen Höchstwert

Seit 2018 hat sich die Anzahl der Kastrationen in Kärnten mehr als verdreifacht. Das Ziel? Die Eindämmung der Streunerkatzenvermehrung und Reduktion von Krankheitsübertragungen.

von Julia Waldhauser
Teamfoto von 5min.at: Julia Waldhauser ist für die Online-Redaktion Graz tätig.
2 Minuten Lesezeit(360 Wörter)

Katzen erreichen bereits ab einem Alter von fünf Monaten die Geschlechtsreife und können zweimal im Jahr Nachwuchs bekommen. Theoretisch könnte ein unkontrolliertes Katzenpaar in fünf Jahren bis zu 12.680 Nachkommen haben. Um dieser rasanten Vermehrung von Streunerkatzen entgegenzuwirken, setzt das Land Kärnten auf die Kastration dieser Tiere. Diese Maßnahme zielt nicht nur darauf ab, die unkontrollierte Fortpflanzung einzudämmen, sondern auch die Verbreitung von Krankheiten zu reduzieren.

Nachhaltige Tierschutzinitiative in Kärnten

Tierschutzreferentin Landesrätin Beate Prettner unterstreicht die Nachhaltigkeit und Tierfreundlichkeit dieser Methode: „Damit wird nicht nur die grenzenlose Katzenvermehrung eingedämmt, wir reduzieren auch die Ausbreitung von Krankheiten und deren Übertragung auf den Menschen.“ Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der weitverbreiteten Toxoplasmose, die von Katzen auf den Menschen übertragen werden kann.

Kastrationspflicht für Freigängerkatzen in Österreich seit 2019

Die gesetzliche Verpflichtung zur Kastration von Freigängerkatzen in Österreich dient dem Schutz der Bevölkerung vor möglichen Krankheiten. Strafen bis zu 3.750 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 7.500 Euro) drohen bei Nichteinhaltung. Seit dem 1. Jänner 2019 gibt es keine Ausnahmen mehr, selbst auf Bauernhöfen lebende Katzen müssen kastriert werden oder als Zuchtkatzen gemeldet werden.

Gemeinsames Engagement für den Tierschutz

Die „Katzenkastrations“-Aktion wird zu je einem Drittel vom Land Kärnten, dem Gemeindebund und der Kärntner Tierärztekammer finanziert. Die Durchführung gestaltet sich praktisch so, dass Bürger oder Tierschutzvereine Fördermittel für die Kastration von Streunerkatzen bei den Gemeinden beantragen können. Tierärzte, die an der Aktion teilnehmen, führen die Kastration und die Kennzeichnung mittels Mikrochip durch. Landesrätin Prettner erläutert: „Die Tierärzte erhalten dafür 80 Euro für jede kastrierte Katze und verzichten damit auf einen Teil ihres Honorars.“ Die von der Firma „ANIMAL DATA“ bezogenen Mikrochips verhindern einen mehrmaligen Fang.

Über 1.000 Kastrationen seit 2018

Seit dem Start der Aktion im Jahr 2018 hat sich die Anzahl der jährlichen Kastrationen mehr als verdreifacht, mit zuletzt über 1.000 kastrierten Katzen. Für das laufende Jahr rechnet man mit einer weiteren Steigerung auf etwa 1.250 Kastrationen, und rund 110 Gemeinden beteiligen sich aktiv an diesem bedeutenden Beitrag zum Tierschutz.

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