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„Kernstockwarte soll für alle offen sein“: Stadt will nun klagen

Obwohl seit 1931 ein gültiges Servitutsrecht besteht, wird der Zugang zur Kernstockwarte durch die Eigentümer umliegender Grundstücke auf verschiedene Weise abgesperrt. Die Stadt Graz will nun Klage einreichen.

von Elisa Auer
1 Minute Lesezeit(225 Wörter)

Die Kernstockwarte, eine denkmalgeschützte Aussichtsplattform, wurde im Jahr 1929 errichtet und befindet sich derzeit im Besitz der städtischen Tochtergesellschaft GBG. Sie ist ein beliebtes Wanderziel am Fuße des Plabutsch und der Weg von Eggenberg über den Weingartenweg zur Kernstockwarte führt. In den letzten Jahren wurde dieser Weg immer wieder von den Eigentümern der umliegenden Grundstücke mit Ketten, Schildern oder Seilen abgesperrt. Obwohl Wanderer die Absperrung passieren können, werden sie durch Schranken und ähnliches abgeschreckt.

Wanderer werden dadurch abgeschreckt

Es gab in der Vergangenheit Gespräche mit den Eigentümern sowie Anwaltsschreiben. Auch Kaufverhandlungen über das Grundstück der Familie, auf dem einst das Gasthaus auf der Hubertushöhe betrieben wurde, blieben erfolglos. „Da die Verhandlungen und Gespräche keine zufriedenstellenden Ergebnisse erbracht haben, leiten wir rechtliche Schritte ein, um das Wegerecht einzuklagen. Es kann nicht sein, dass der Wanderweg zu diesem beliebten Ausflugsziel für die Grazer Bürgerinnen und Bürger versperrt wird“, sagte Liegenschaftsstadtrat Manfred Eber. Dem Stadtsenat wird die Klage nächste Woche am 15. Februar zur Abstimmung unterbreitet werden.

Anmerkung: In einer ursprünglichen Version hieß es, die Stadt Graz hat bereits Klage eingereicht. Wie nun in einer Aussendung korrigiert wurde, wird die Klage erst nächste Woche zur Abstimmung gebracht. Der Artikel wurde aktualisiert.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 09.02.2024 um 14:15 Uhr aktualisiert

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