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Symbolfoto von 5min.at: Frau nimmt Nasenspray ein.

Krank im Urlaub: Was mache ich jetzt?

Der Urlaub ist angebrochen und schon ist man krank? Gerade jetzt im Winter wird dieses Schicksal wohl viele Menschen betreffen. Doch was bedeutet das für den Urlaub? Die Arbeiterkammer (AK) Kärnten erklärt.

von Phillip Plattner
2 Minuten Lesezeit(253 Wörter)

Viele Angestellte haben die Chance wohl genutzt und die kommende Woche frei genommen – immerhin braucht man nur drei Tage Urlaub. Zahlreiche Arbeitgeber machen überhaupt Betriebsurlaub. Was aber passiert, wenn man dann plötzlich krank wird? Gerade beim aktuellen Wetter – einmal ist es warm, dann ist es wieder kalt – kann das schneller passieren, als man denkt. Werden dennoch die Urlaubstage gestrichen? Die Arbeiterkammer (AK) Kärnten hat darauf die Antworten.

Diese Punkte müssen erfüllt sein, damit man den Urlaub „zurückbekommt“

Tatsächlich gibt es vier Punkte, die erfüllt sein müssen, damit man im Krankenstand nicht auch noch Urlaub abgezogen bekommt. Die Erkrankung muss länger als drei Kalendertage dauern und darf nicht grob fahrlässig herbeigeführt werden. Zudem muss man dem Vorgesetzten die Erkrankung nicht nur spätestens nach drei Tagen mitteilen, man muss auch bei Wiederantritt des Dienstes unaufgefordert eine Bestätigung des Krankenstands vorlegen, weiß die Arbeiterkammer.

„Tage, an denen du krank warst, zählen nicht als Urlaubstage“

Wenn man krank ist, verlängert das in jedem Fall nicht den Urlaub. „Sobald dein vereinbarter Urlaub vorbei ist und du wieder gesund bist, musst du zurück in die Arbeit“, so die Experten. „Allerdings zählen die Tage, an denen du krank warst, nicht als Urlaubstage.“ Heißt so viel wie: Ist man beispielsweise an fünf der 10 vereinbarten Urlaubstage krank, bekommt man diese fünf Urlaubstage „zurück“ und kann sie bei einer anderen Gelegenheit nutzen.

Häufig gestellte Fragen:

Die Tage, an denen man krank ist, zählen nicht als Urlaubstage, sofern folgende vier Punkte erfüllt sind:

  • Die Erkrankung muss länger als drei Kalendertage dauern
  • Sie darf nicht grob fahrlässig herbeigeführt werden
  • Man muss sie dem Vorgesetzten spätestens nach drei Tagen mitteilen
  • Man muss bei Wiederantritt des Dienstes eine Bestätigung des Krankenstands vorlegen

Grundsätzlich muss man mehr als drei Kalendertage lang krank sein, dann bekommt man jene Tage, an denen man krank war, vom Urlaub wieder zurück.

Wenn man im Urlaub krank ist, verlängert das nicht automatisch den Urlaub. Man muss am Ende des vereinbarten Urlaubs dennoch wieder am Arbeitsplatz erscheinen.

Ist man im Urlaub krank, bekommt man jene Tage, an denen man krank gemeldet war, als Urlaub zurück, sofern folgende Punkte erfüllt sind:

  • Die Erkrankung muss länger als drei Kalendertage dauern
  • Sie darf nicht grob fahrlässig herbeigeführt werden
  • Man muss sie dem Vorgesetzten spätestens nach drei Tagen mitteilen
  • Man muss bei Wiederantritt des Dienstes eine Bestätigung des Krankenstands vorlegen

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