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/ ©Daniel Raunig

LH Kaiser fordert „Gemeinde-Milliarde“ von Bundesregierung

"Es wird mindestens eine zusätzliche „Gemeinde-Milliarde“ brauchen, um die Gemeinden finanziell so auszustatten, dass sie ihre Aufgaben 2024 bewältigen können", so Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser.

von Anja Mandler
Anja Mandler Online-Redakteurin Leitung Steiermark
2 Minuten Lesezeit(255 Wörter)

Nicht nur in Kärnten, sondern in allen Bundesländern sei die Lage mehr als ernst, selbst Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner habe dies gestern eindrücklich festgestellt. Die „Hilfspakete“ der Bundesregierung könnten von den Gemeinden gar nicht mehr in Anspruch genommen werden, weil sie die Mittel für die Ko-Finanzierung nicht mehr haben. „Damit dies kaschiert wird, hat der Bund eine rückzahlbare Sonderfinanzierung von EUR 300 Mio. für die Gemeinden veranschlagt, ohne diese wären die Ertragsanteile der Gemeinden für 2024 sogar negativ. Dies beweist einmal mehr, wie wichtig und richtig eine Änderung des vertikalen Verteilungsschlüssel im FAG ist“, heißt es in einer aktuellen Aussendung des Landes Kärnten.

Folgende Maßnahmen werden gefordert

„Entlastungsmaßnahmen für die Gemeinden werden auf die lange Bank geschoben, wie etwa die Reform der Grundsteuer oder die Neuorganisation ganztägiger Schulformen, während man bei Steuergeschenken des Bundes zu Lasten der Länder und Gemeinden wesentlich großzügiger ist“, kritisiert der aktuelle Vorsitzende der Landeshauptleute. Jede Gebietskörperschaft müsse ihre Versprechen selbst finanzieren, es könne nicht angehen, dass etwa die Abschaffung der kalten Progression von Ländern und Gemeinden finanziert werden muss. „Die Einnahmenausfälle sind vom Bund den Ländern und Gemeinden zu ersetzen, denn die Aufgaben wurden ja auch nicht reduziert.“

Forderungen im Überblick

Daher sehe Kaiser sich stellvertretend für alle Länder, Gemeinden und Städte gezwungen, die Bundesregierung aufzufordern, folgende Maßnahmen dringend sicher zu stellen:

  1. mindestens eine „Gemeinde-Milliarde“, um die Zahlungsfähigkeit der Gemeinden nachhaltig sicher zu stellen;
  2. Umwandlung des rückzahlbaren Sondervorschusses 2024 im Ausmaß von 300 Millionen in einen verlorenen Zuschuss für die Gemeinden;
  3. rasche Umsetzung einer echten Mehrwertsteuerbefreiung für Gemeinde- und Feuerwehrfahrzeuge sowie für alle Anschaffung von Einsatzgerätschaften der Feuerwehren und Katastrophenschutzmittel;
  4. Zugang auch für Gemeinden bzw. die Länder im Namen der Gemeinden zu Finanzierungsmöglichkeiten im Wege der ÖBFA;

„Die Länder sichern den Gemeinden ihre Unterstützung zu, wir fordern den Bund gemeinsam auf, im 1. Quartal 2024 für eine nachhaltige finanzielle Besserstellung der Gemeinden zu sorgen“ betonte Kaiser abschließend.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 21.12.2023 um 10:07 Uhr aktualisiert

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