Missstände im geförderten Wohnbau in Graz: „Handfester Skandal“
Im Grazer Messequartier kämpfen potenzielle Mietkäufer seit zwei Jahren mit Wohnbauförderungsproblemen. Die ENW soll sich weigern, trotz gerichtlichem Urteil, Wohnungen zu den vereinbarten Bedingungen anzubieten.
Seit circa zwei Jahren stehen potenzielle Mietkäufer im Grazer Messequartier vor Problemen im Zusammenhang mit Missständen bei der Wohnbauförderung. Die Erste Neue Wohnungsgenossenschaft (ENW) soll sich weiterhin weigern, den Mieter, die Interesse am Kauf haben, die Wohnungen zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen anzubieten. Obwohl ein letztinstanzliches Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) dem Mieter uneingeschränkt Recht gegeben hat, soll die die ENW ihre Absicht signalisiert, alle potenziellen Mietkäufern in langwierige rechtliche Auseinandersetzungen zu verwickeln. Betroffene sollen bis heute vergeblich auf Unterstützung durch die Landesregierung warten.
Probleme bei Wohnbauförderung und hohe Zinsen
Im August des vergangenen Jahres kritisierte die Volksanwaltschaft bereits die unzureichende Aufsicht des Landes und bezeichnete es als „Missstand in der Verwaltung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung“. Neben dem „Steirischen Modell“ gibt es weitere Unstimmigkeiten in Bezug auf die Einhaltung des Wohnbauförderungsgesetzes, wie die übermäßige Zinsbelastung für Mieterinnen und Mieter in Genossenschaftswohnungen, die vor 2015 errichtet wurden.
„Handfester Skandal“
Landesrätin Simone Schmiedtbauer (ÖVP) weist jegliche Zuständigkeit bezüglich des „Steirischen Modells“ und der Causa Messequartier von sich. Dies wird von KPÖ-Landtagsabgeordneter Werner Murgg als „Chuzpe“ kritisiert, er betont die Undurchsichtigkeit der Regelungen zur Wohnbauförderung in der Steiermark. Er sieht keine effektive Aufsicht der Wohnbaugenossenschaften durch das Land Steiermark und bezeichnet die Situation als einen handfesten Skandal.
Prüfung durch Landesrechnungshof gefordert
Die KPÖ fordert daher erneut, dass der Landesrechnungshof die finanzielle Führung des Landes in Bezug auf die Einhaltung der Bestimmungen des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes von 1993 überprüft. Ein entsprechender Entschließungsantrag fand jedoch keine Mehrheit im Landtag, da ÖVP und SPÖ dagegen stimmten.
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