Mitarbeiter onaniert vor minderjähriger Kollegin: Chefin muss nun zahlen
Nach einem Vorfall während der Mittagspause in einem Unternehmen in Kärnten stand eine Chefin vor Gericht, weil sie eine jugendliche Mitarbeiterin nicht ausreichend vor sexueller Belästigung geschützt haben soll.
Ein Mitarbeiter hatte sich in Anwesenheit seiner Arbeitskollegin selbst befriedigt. Die Jugendliche filmte heimlich den Vorfall, nachdem ihre Chefin nicht angemessen auf ihre erste Beschwerde reagiert haben soll.
Mann onaniert wiederholt vor dem Mädchen
Das Mädchen, das zum Zeitpunkt des Vorfalls noch minderjährig war, hatte sich an die Chefin gewandt, nachdem sie den Mitarbeiter in unangemessenen Handlungen entdeckt hatte. Doch die Chefin habe ihr gesagt, sie solle im Falle eines weiteren Vorfalls Bescheid geben. Der Mann soll jedoch sein Verhalten wiederholt haben, das Mädchen filmte ihn heimlich dabei.
Arbeiterkammer fordert 4.000 Euro Schadensersatz
Die Arbeiterkammer reichte daraufhin eine Klage gegen die Arbeitgeberin ein, da diese ihrer Meinung nach ihre Pflicht zur angemessenen Reaktion auf die Beschwerde verletzt hatte. Die Jugendliche wurde später während der Probezeit entlassen, was als Diskriminierung angesehen wurde. Vor Gericht forderte die Arbeiterkammer 4.000 Euro Schadenersatz für das Mädchen, wie die „Kleine Zeitung“ berichtet.
Gericht entscheidet: Chefin muss 2.500 Euro bezahlen
Die Richterin stimmte der Klage teilweise zu und entschied, dass die Chefin des Unternehmens 1.500 Euro Schadenersatz an das Mädchen zahlen muss. Zusätzlich hatte das Mädchen bereits 1.000 Euro vom Täter erhalten, nachdem dieser wegen sexueller Belästigung verurteilt worden war. Insgesamt erhielt sie also 2.500 Euro. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
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