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Pflegegeld 2024: So viel bekommst du jetzt mehr

Mit 2024 hat sich auch das Pflegegeld erhöht. Es ist um 9,7 Prozent gestiegen. Was das für die einzelnen Stufen bedeutet, liest du hier.

von Amélie Meier
1 Minute Lesezeit(218 Wörter)

Auch das Pflegegeld wurde 2024 erhöht. Um 9,7 Prozent wurde es angehoben. So bekommt man beispielsweise in Stufe 1 statt 175,40 Euro – 192 Euro.

So hat sich das Pflegegeld pro Stufe erhöht:

  • in Stufe 1 statt 175,40 Euro nun 192 Euro (16,60 Euro mehr)
  • in Stufe 2 statt 322,70 Euro nun 354 Euro (31,30 Euro mehr)
  • in Stufe 3 statt 502,80 Euro nun 551,60 Euro (48,80 Euro mehr)
  • in Stufe 4 statt 754,70 Euro nun 827,10 Euro (72,40 Euro mehr)
  • in Stufe 5 statt 1.024,20 Euro nun 1.123,50 Euro (99,30 Euro mehr)
  • in Stufe 6 statt 1.430,20 Euro nun 1.568,90 Euro (138,70 Euro mehr)
  • in Stufe 7 statt 1.879,50 Euro nun 2.061,80 Euro (182,30 Euro mehr)

Erhöhte Familienbeihilfe ist gestiegen

Die erhöhte Familienbeihilfe beträgt ab 1. Jänner 2024 180,90 Euro pro Monat. Sie wird zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt. Sie steht so lange zu, wie die allgemeine Familienbeihilfe gewährt wird, und kann auch rückwirkend zuerkannt werden, allerdings höchstens für fünf Jahre ab dem Monat der Antragstellung. (Quelle BMF)

Streckenmaut kostenlos

„Bislang mussten Menschen mit Behinderungen sieben Euro bezahlen. Die seit 1. Dezember 2023 gültige Mehrfahrtenkarte steht ab sofort ohne weitere Kosten für diesen Personenkreis zur Verfügung. Mehr noch: Die Ausstellung erfolgt automatisch zusammen mit der Jahres-Vignette, die ebenfalls ohne weiteres Zutun an die Berechtigten ausgegeben wird“, bestätigt der zuständige ASFINAG-Abteilungsleiter Stefan Zangerle. Da bereits jene wesentlichen Daten, die zur Erlangung einer Gratisvignette notwendig sind, bereits im System vorliegen, bedarf es keinerlei weiterer Unterlagen bzw. dienen diese Daten ab sofort der automatischen Mitbuchung der Mehrfahrtenkarte für die Streckenmaut-Abschnitte wie etwa Brenner- oder Tauernautobahn. Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf eine Gratis-Jahres-Vignette, sofern die Kundinnen und Kunden im Besitz eines Behindertenpasses mit dem Zusatz „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel“ und somit von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit sind.

Alles zum Pflegegeld:

Pflegegeld kann bezogen werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: Ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung bzw. einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird. (Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz)

Das Pflegegeld hat sich 2024 um 9,7 Prozent erhöht.

Der Antrag auf Pflegegeld kann formlos eingebracht werden. Sollte der Antrag irrtümlich an eine nicht zuständige Stelle gerichtet worden sein, ist diese verpflichtet, den Antrag an den zuständigen Entscheidungsträger weiterzuleiten. Sofern ärztliche Atteste oder Befunde eines Krankenhauses über den aktuellen Gesundheitszustand vorliegen, sollten diese dem Antrag beigelegt werden. (Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz)

Das Pflegegeld bekommst du monatlich im Nachhinein (zwölfmal jährlich) ausbezahlst. Entweder du bekommst es direkt, oder dein gesetzlicher Vertreter, wenn du pflegebedürftig bist. Es werden keine Lohnsteuer und keine Krankenversicherungsbeiträge abgezogen.

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