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SPÖ droht Strafe wegen unzulässiger Parteispende in Graz

SPÖ droht Strafe: „Unzulässige Spende“ via Grazer Klub-Magazin

Der SPÖ droht eine Strafe wegen einer mutmaßlich unzulässigen Parteispende. Auch die Grünen stehen unter Kritik und werden mit Vorwürfen konfrontiert.

von APA
2 Minuten Lesezeit(385 Wörter)

Der Rechnungshof (RH) sieht im überwiegend vom Grazer Gemeinderatsklub finanzierten Magazin „4U“ im Jahr 2021 eine Parteispende an die SPÖ Graz, hätten sich doch vor dem Wahltermin zur Gemeinderatswahl im September die Inhalte „auffällig“ in Richtung Partei verschoben. Daher ergeht nun eine Mitteilung an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt. Das Magazin „4U“ erscheint mehrmals pro Jahr, hielt der RH im am Freitag veröffentlichten Rechenschaftsbericht fest. Herausgeber sind der SPÖ Gemeinderatsklub und die SPÖ Graz. Zur Finanzierung der Zeitschrift habe die SPÖ dem Rechnungshof mitgeteilt, dass sie überwiegend durch den Klub erfolge. Auch habe sie einen Finanzierungsschlüssel vorgelegt.

Das ergab die Analyse des Rechnungshofs

Laut einer Rechnungshof-Analyse hatten sich die Inhalte der Zeitung in Richtung des Wahltermins zur Grazer Gemeinderatswahl am 26. September 2021 jedoch auffällig verschoben. Die Ausgaben vor der Wahl wiesen zu 59 Prozent und dann zu rund 66 Prozent Inhalte aus, die der Partei und nicht dem Klub zuzurechnen sind, so der Befund des Rechnungshofes. In der Ausgabe vom September 2021 sei der Anteil sogar bei über 70 Prozent gelegen. Der Rechnungshof ist daher der Ansicht, dass hier Parteispenden des Grazer Gemeinderatsklubs an die SPÖ Graz (für Wahlkampfzwecke) vorliegen, und zwar – auf Basis des vorgelegten Finanzierungsschlüssels – von rund 46.200 Euro. Spenden von Gemeinderatsklubs seien zwar nicht unzulässig, jedoch seien 2021 nur Spenden in Höhe von 7.719,08 Euro pro Spender und Kalenderjahr möglich gewesen. Somit ist der übersteigende Betrag von rund 38.480 Euro unzulässig.

Auch die Grünen unter Vorwürfen

Eine Meldung des RH an den UPTS betrifft auch die Grünen. Wie bereits im vergangenen Jahr geht es dabei um Mittel des Grünen Parlamentsklubs, die nach dem Rauswurf aus dem Nationalrat im Jahr 2017 von der Grünen Bundespartei genutzt wurden. Dabei handelt es sich nach Ansicht des Rechnungshofes um ein Darlehen bzw. um einen Überbrückungskredit, für den keine Zinsen berechnet wurden. Diese Vereinbarung war auch im Berichtszeitraum 2021 noch aktuell. Nimmt man als Vergleich beispielsweise jenen Zinssatz, den die Bundespartei im Rahmen der Sanierung mit ihrer Hausbank vereinbart hatte, ergeben sich laut RH rund 2.720 Euro an Zinszahlungen, die sich die Partei durch die Null-Zinsen für das Klub-Darlehen erspart habe. Der Rechnungshof sieht hier also eine unzulässige Spende des grünen Parlamentsklubs an die Partei. (APA, 3. 11. 23)

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