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Strafen, Beschränkungen und Co.: Das erwartet Österreicher 2024

Ab 2024 steigen in Österreich nicht nur die Gehälter, auch Strafen und Preise - unter anderem für Sprit und Reisen - werden teilweise erhöht. Wir haben hier eine Übersicht über einige Änderungen in diesem Jahr.

von Phillip Plattner
2 Minuten Lesezeit(366 Wörter)

Neben zahlreichen Boni, einer saftigen Gehaltserhöhung rund um 10 Prozent für die meisten Österreicher und einer ähnlich hohen Pensionserhöhung steigen in Österreich auch die Preise für Sprit, manche Strafen werden erhöht und in den Nachbarländern gibt es teils größere Veränderungen. So soll es schon bald in Venedig eine 5-Euro-Eintrittsgebühr geben, die jedoch wohl erst ab 2025 in Kraft treten soll. Früher kommt wohl eine Beschränkung für Gruppen auf maximal 25 Personen, die ab Juni in Kraft treten soll – mehr dazu hier.

Diese Änderungen gibt es für Reisende 2024

Generell gilt es einige Änderungen für Reisende zu beachten, wenn man in eines unserer Nachbarländer fahren möchte. In Ungarn werden beispielsweise die Vignetten-Preise angehoben, auch in Tschechien wird diese teilweise teurer. Ab 1. März gibt es in Ungarn dafür eine Tagesvignette, auch Tschechien plant, eine solche anzubieten. Zudem werden Verkehrsstrafen in Tschechien, Polen und Italien erhöht – hier mehr dazu.

Auch Autofahren wird teurer

Für Autofahrer wird es ebenfalls teurer. So wird der Sprit im Jahr 2024 um mehrere Cent teurer – der Grund ist die Erhöhung der CO2-Steuer. Ab März 2024 können auch Autos von Autofahrern, die viel zu schnell unterwegs sind, beschlagnahmt werden. Dabei gilt: Wenn man 80 km/h im Ortsgebiet oder 90 km/h außerorts zu schnell ist, kann es beschlagnahmt werden. Aber: Gehört das Auto nicht dem Raser, kann es zwar beschlagnahmt, aber nicht für verfallen erklärt und versteigert werden. Das gilt auch für Leasing- oder Mietautos. In solchen Fällen wird in den jeweiligen Fahrzeug-Papieren ein lebenslanges Lenkverbot für den Fahrer eingetragen werden – mehr dazu hier.

Änderungen gibt es auch bei der E-Card und der Rezeptgebühr

Die E-Card ist ab 2024 nur noch mit einem Bild gültig, die übrigen Karten verlieren ihre Gültigkeit, sofern man nicht zu einer Gruppe gehört, die von der „Bild-Pflicht“ ausgenommen ist – hier erfahrt ihr, wer das ist. Auch bei der Rezeptgebühr für Medikamente gibt es Änderungen. Diese wird nämlich ebenfalls angehoben – von 6,85 auf 7,10 Euro – mehr dazu hier.

Häufig gestellte Fragen

Der Arzt verschreibt Rezepte für ein Medikament elektronisch über ein e-Rezept. Beim Erhalt der Medikamente muss man dann nur einen Selbstbehalt in Höhe der Rezeptgebühr (pro Packung) bezahlen, die restlichen Kosten übernimmt die ÖGK. Ist das Medikament günstiger als die Rezeptgebühr, zahlen Sie nur diesen günstigeren Preis. In bestimmten Fällen können Versicherte von der Rezeptgebühr befreit werden.

Folgende Personengruppen sind automatisch von der Rezeptgebühr befreit:

  • Bezieher einer Ausgleichszulage
  • Zivildiener
  • Bezieher von Sozialhilfe, die aufgrund des Bezugs von Sozialhilfe krankenversichert sind
  • Asylwerber
  • Selbstversicherte Personen, die sich der Pflege eines behinderten Kindes widmen
  • Teilnehmer des Freiwilligen Sozialjahres bzw. des Freiwilligen Umweltschutzjahres
  • Personen mit anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten (diese Befreiung gilt nur für einzelne Medikamente, die zur Behandlung von anzeigepflichtigen Krankheiten dienen)
  • Personen, die der ÖGK nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz, Heeresversorgungsgesetz bzw. dem Opferfürsorgegesetz zugeteilt sind

Der Antrag für eine Rezeptgebührenbefreiung kann online sowie auch persönlich oder per Post erfolgen. Den Antrag und mehr Infos findest du hier.

In Österreich kann unter bestimmten Bedingungen ab März das Auto abgenommen werden, wenn man beispielsweise 80 km/h im Ortsgebiet oder 90 km/h außerorts zu schnell fährt.

Ab Juni sollen nur noch Gruppen unter 25 Personen nach Venedig dürfen, auch eine 5-Euro-Eintrittsgebühr für Urlauber, die nicht in der Lagunenstadt übernachten, wird angedacht.

Bezüglich der Foto-Regelung gibt es auch einige Ausnahmen. Generell seien davon rund 2,3 Millionen e-cards im Umlauf, denn Kinder unter 14 Jahren, Erwachsene über 70 Jahren und Personen ab der Pflegestufe 4 benötigen kein Foto. Für sie besteht auch kein Handlungsbedarf.

Laut einer parlamentarischen Anfrage der FPÖ an Gesundheitsminister Johannes Rauch sollen 106.814 Karten von Personen mit Krankenversicherungsanspruch ab 1. Jänner 2024 gesperrt werden. Der Grund: Die Behörden verfügen über kein Foto der betroffenen Personen und es wurde auch keines übermittelt. E-cards ohne Foto sollen also zu Beginn des neuen Jahres gesperrt werden.

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