Summer Splash-Fail: So können sich Maturanten jetzt ihr Geld zurückholen
Die AK hat 20 Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Maturareiseanbieters Summersplash für Maturareisen im Jahr 2023 geklagt und jetzt vom Gericht recht bekommen.
Oberlandesgericht und OGH bestätigen: Der Anbieter darf die von der AK beanstandeten Klauseln in den Verträgen nicht mehr verwenden. So geht es etwa um überhöhte Stornopauschalen und unerlaubte Bearbeitungsgebühren von 35 Euro für Namensänderungen, wenn eine andere Person als geplant verreist. Konsumenten können mit einem AK Musterbrief das zu Unrecht verrechnete Geld zurückholen.
Um diese Klauseln geht es:
Die praxisrelevantesten rechtswidrigen Klauseln für Maturareisen im Jahr 2023 – Konsumenten können das unrechtmäßig verlangte Geld kann zurückfordern:
+ Überhöhte Stornopauschalklausel: Bei einer Reiseabsage hat Summersplash Stornopauschalen von 30 bis 85 Prozent kassiert. Das Gericht beurteilte die Klausel als gröblich benachteiligend, da eine 30-prozentige Entschädigung auch dann eingehoben wird, wenn Reisende mehrere Monate oder gar ein Jahr vor der Abreise stornieren. Das scheint nicht angemessen, denn die Reise kann meist weiterverkauft werden.
+ Unzulässige Bearbeitungsgebühr: 35 Euro Bearbeitungsgebühr für Namensänderungen, wenn etwa eine andere Person als vorgesehen verreist ist. Wenn der Anbieter die Reise aufgrund unvorhergesehener Ereignisse, etwa Pandemie abgesagt hat, verrechnete er 25 Euro.
+ Unrechtmäßige Entschädigungspauschale bei „No-Show“: Wenn Maturant:innen die Reise trotz bestätigter Buchung nicht angetreten haben („Now Show“) war laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Entschädigungspauschale in der Höhe von 85 Prozent des Gesamtpreises zu zahlen. Die Forderung erfolgte zu Unrecht.
So funktioniert’s:
Konsument:innen können sich die unerlaubt eingehobenen Gebühren zurückholen. Für die Rückforderung der zu Unrecht eingehobenen Gebühren für Maturareisen im Jahr 2023 gibt es einen Musterbrief der AK.
SERVICE: Der AK Musterbrief sowie das Urteil unter wien.arbeiterkammer.at/
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