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Tattoos bei Polizisten: Was erlaubt ist und was nicht

Wortwörtlich von Hals bis Kopf dürfen Polizisten künftig tätowiert sein. Doch nicht alle sichtbaren Tattoos werden geduldet.

von Sabrina Tischler
Sabrina Tischler Online Redaktion 5 Minuten
1 Minute Lesezeit(214 Wörter)

Es ist ein heiß diskutiertes Thema: Tattoos bei Polizisten. Seit 1. Juni 2023 werden sichtbare Tattoos bei der Polizei akzeptiert. Davor waren Tätowierungen an sichtbaren Körperstellen im Polizeidienst nicht erlaubt. Im Hintergrund wurde bis vor Kurzem das Thema hinter verschlossenen Türen diskutiert – die Polizeigewerkschaft war nämlich klar gegen sichtbare Tattoos bei Beamten, das Innenministerium aber dafür.

Was ist erlaubt und was nicht?

Lange stellte sich zudem die Frage, sind wirklich alle Arten von Tattoos und auch überall erlaubt? Dazu gibt ein vor zwei Wochen veröffentlichter Erlass Aufschluss. Wie der „Kurier“ berichtet, sind sichtbare Tattoos an Armen, Kopf und Hals erlaubt, Tattoos im Gesicht sind aber verboten. Es wird auch nicht jedes Tattoo-Motiv geduldet: Tätowierungen mit nationalsozialistischen, rechtsextremen oder terroristischen Hintergrund sind klar verboten.

Werden Tattoos geprüft?

Schon Anfang März, wo die Änderung hinsichtlich der Tattoo-Regelung verkündet wurde, hieß es von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP): „Die Prüfung und Begutachtung von Tattoos erfolgt weiterhin in bewährter, individueller Form.“ Das gilt auch weiterhin. Die Prüfungen werden von den jeweiligen Landespolizeidirektionen (LPD) durchgeführt. Wenn die LPDs Tattoos ablehnen, dann muss das der Clearingsstelle gemeldet werden. Ebenso der Clearingsstelle zu übermitteln seien Tattoos im Kopf- und Halsbereich.

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