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Vergewaltigung auf Elektroboot? Freispruch für beide Angeklagten

Zwei Männern wurde vorgeworfen, im Mai 2023 zwei minderjährige Mädchen vergewaltigt zu haben. Die schrecklichen Szenen sollen sich am Wörthersees auf einem Elektroboot zugetragen haben. Heute standen die beide vor Gericht.

von APA
4 Minuten Lesezeit(844 Wörter)

Zwei Männer, 28 und 34 Jahre alt, sind am Freitag am Landesgericht Klagenfurt von den Vorwürfen der Vergewaltigung und der geschlechtlichen Nötigung freigesprochen worden. Dem russischen und dem bosnischen Staatsbürger war vorgeworfen worden, vergangenes Jahr auf Booten am Wörthersee zwei jugendliche Mädchen missbraucht zu haben. Der Freispruch durch den Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Gernot Kugi erfolgte im Zweifel, er war vorerst nicht rechtskräftig.

Nahmen Mädchen mit auf ihr Boot

Die beiden Männer waren Ende Mai mit einem Elektroboot auf dem See unterwegs, als sie auf ein anderes Boot, besetzt mit vier Freundinnen im Alter von 15 und 16 Jahren, trafen. Während der Erstangeklagte nach kurzem Kennenlernen ein 15-jähriges Mädchen auf sein Boot hob, begab sich der zweite Mann auf das andere Boot. Dann sei es zu den Übergriffen gekommen, sagte Staatsanwältin Krenare Fida in ihrem Anklagevortrag.

Mädchen behaupteten über 18 Jahre alt zu sein

Der Verteidiger und die Verteidigerin der Männer gaben an, ihre Mandanten würden zwar Tatsachengeständnisse ablegen, sich aber nicht schuldig bekennen. Diese Linie zog sich auch durch die Aussagen der beiden Angeklagten. Die Mädchen hätten allesamt angegeben, über 18 Jahre alt zu sein. Von Beginn an hätten die Jugendlichen über sexuelle Vorlieben gesprochen, die 15-Jährige hätte auch erklärt, Streit mit ihrem Freund zu haben. Alle Initiativen wären von den Mädchen ausgegangen.

Mit Boot weggefahren

Als der 28-Jährige die 15-Jährige zu sich ins Boot geholt hatte, sei er absichtlich vom anderen Boot weggefahren, lautete der Vorwurf. Daraufhin sei es zu dem Übergriff gekommen, bei dem sie versucht habe, sich zu wehren, sagte die 15-Jährige in ihrer Einvernahme, die im Gerichtssaal abgespielt wurde. Ihre Freundinnen gaben an, dass das Mädchen Tränen in den Augen gehabt habe, als es vom anderen Boot zurückgekommen sei.

Video zeigt beide beim Küssen

Im Prozess wurden auch Videos vom betreffenden Tag vorgespielt, auf denen die Mädchen gemeinsam mit den Männern zu sehen sind und ihnen auch die Rücken eincremen. Ein weiteres Video zeigte die Jugendliche, die gemeinsam mit ihren Freundinnen im Boot geblieben war, wie sie sich mit dem 34-Jährigen küsst. Diese gab in ihrer Einvernahme an, dass sie das mehr oder weniger geschehen habe lassen – sie sei eingeschüchtert gewesen, weil der durchtrainierte Mann ihr erzählt habe, dass er schon einmal wegen Körperverletzung im Gefängnis gewesen sei.

Familienvater hatte Sex mit 15-Jähriger

Die Angeklagten verwiesen darauf, dass eine lockere Stimmung geherrscht habe. Hinterfragt wurde jedoch, warum der 28-Jährige bei seiner ersten Befragung vor der Polizei noch jeglichen Sexualkontakt mit der 15-Jährigen bestritten hatte. Vor Gericht begründete das der Vater von drei Kindern damit, dass er Angst gehabt habe und seine Familie noch immer überhaupt nichts von der Sache wisse.

„Man muss auch die andere Seite sehen“

„Warum sollten die Mädchen Sie zu Unrecht beschuldigen?“, fragte der Richter Kugi den 28-Jährigen. Sie habe vielleicht die Beziehung mit ihrem Freund retten wollen, antwortete dieser. Immerhin wollte er sich danach ja noch einmal mit der 15-Jährigen treffen: „Das hätte ich ja nicht gemacht, wenn ich etwas Strafbares getan hätte.“ In den Verhandlungspausen fand übrigens auch ein reger Austausch zwischen den Angeklagten und den Zeugen statt. Eine Zeugin, die mit am Boot war, wollte daraufhin sogar noch ihre Aussage abschwächen: „Man muss auch die andere Seite sehen.“

„Nein heißt nein“

Staatsanwältin Fida sah die Schuld der beiden Männer als klar erwiesen an. Dass die Mädchen auf den Videos teilweise lachen, bedeute nicht, dass es die Vorfälle nicht gegeben habe. Die betroffenen Mädchen seien glaubwürdig und hätten unter Wahrheitspflicht stets die gleich lautenden Angaben gemacht. Und: „Nein heißt nein, und auch ein eventuell zuvor erteiltes Ja endet dann.“

Das sagt der Verteidiger

Der Verteidiger des 28-Jährigen, Hans Gradischnig, verwies hingegen darauf, dass die Mädchen angegeben hätten, schon über 18 zu sein: „Damit wollten sie signalisieren, dass sie schon bereit für eine Liebelei seien.“ Nach der Tat hätten sich die Mädchen „reinwaschen“ wollen und hätten die Angeklagten nun so beschuldigt, „dass sie um ihre Zukunft fürchten müssen“.

Urteil nicht rechtskräftig

In seiner Urteilsbegründung bezog sich Kugi in weiten Teilen auf das Videomaterial. Darauf seien Annäherungsversuche zu erkennen gewesen, die 15-Jährige sei auch nicht gegen ihren Willen auf das andere Boot gehoben worden. Beide Mädchen hätten auf sich aufmerksam machen können – in einem Fall war eine von ihnen sogar mit zwei Freundinnen am selben Boot. Insgesamt sei nicht zu erweisen gewesen, dass die Handlungen unter Gewaltanwendung oder gegen den Willen der Jugendlichen passiert seien. Aber, wie Kugi betonte: „Es war heute nicht die Frage zu beurteilen, ob Annäherungen an Mädchen in diesem Alter in Ordnung sind.“ Staatsanwältin Fida gab keine Erklärung ab. Das Urteil war somit nicht rechtskräftig. (APA, 12.1.2024)

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 12.01.2024 um 15:42 Uhr aktualisiert

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