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Vogelgrippe in Kärnten: Diese Kärntner Gemeinden sind nun Risikogebiete

In Kärnten, Nieder- und Oberösterreich sowie dem Burgenland wurden in dieser Wintersaison bereits Vogelgrippe-Fälle bestätigt. Nun hat das Gesundheitsministerium erneut eine Stallhaltepflicht in zahlreichen Gemeinden verordnet.

von Phillip Plattner
1 Minute Lesezeit(161 Wörter)

Die Stallhaltepflicht tritt mit dem morgigen Dienstag, 5. Dezember, in Kraft. Betroffen sind alle Geflügelhaltungen ab 50 Tieren in 62 Kärntner Gemeinden sowie in den beiden Statutarstädten Klagenfurt und Villach. Sie werden in der aktuellen Verordnung als Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko eingestuft. Betriebe und Hobbyhaltungen in der entsprechenden Größe, die sich in diesen Gebieten befinden, müssen ihre Tiere in geschlossenen – zumindest überdachten – Stallungen halten. Insbesondere Enten und Gänse sind von anderem Geflügel zu trennen.

Vogelgrippe ist für Hausgeflügel hochansteckend

Erhöhte Vorsicht ist jedoch auch in allen übrigen Gebieten, die nicht von der Stallhaltepflicht erfasst sind, geboten, berichtet das Land Kärnten heute. Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sind auch hier unbedingt zu verhindern, etwa durch Fütterung und Tränkung im Stall, da die „Aviäre Influenza“ für Hausgeflügel hochansteckend ist.

Diese Kärntner Gemeinden sind Risikogebiet:

1. Klagenfurt (Stadt)
2. Villach (Stadt)

im Bezirk Hermagor die Gemeinden:
1. Hermagor-Pressegger See
2. St. Stefan im Gailtal

im Bezirk Klagenfurt-Land die Gemeinden:
1. Ebenthal in Kärnten
2. Feistritz im Rosental
3. Ferlach
4. Grafenstein
5. Keutschach am See
6. Köttmannsdorf
7. Krumpendorf am Wörthersee
8. Ludmannsdorf
9. Maria Rain
10. Maria Saal
11. Maria Wörth
12. Moosburg
13. Pörtschach am Wörthersee
14. St. Margareten im Rosental
15. Schiefling am Wörthersee
16. Techelsberg am Wörthersee

im Bezirk Sankt Veit an der Glan:
1. Eberstein
2. Liebenfels
3. St. Veit an der Glan
4. Weitensfeld im Gurktal
5. Frauenstein

im Bezirk Spittal an der Drau die Gemeinden:
1. Baldramsdorf
2. Lendorf
3. Spittal an der Drau

im Bezirk Villach Land die Gemeinden:
1. Arnoldstein
2. Feistritz an der Gail
3. Ferndorf
4. Finkenstein am Faaker See
5. Fresach
6. Hohenthurn
7. Nötsch im Gailtal
8. Paternion
9. Rosegg
10. St. Jakob im Rosental
11. Stockenboi
12. Treffen am Ossiacher See
13. Velden am Wörthersee
14. Weißenstein
15. Wernberg

im Bezirk Völkermarkt die Gemeinden:
1. Bleiburg
2. Diex
3. Eberndorf
4. Gallizien
5. Griffen
6. Neuhaus
7. Ruden
8. St. Kanzian am Klopeiner See
9. Völkermarkt

im Bezirk Wolfsberg die Gemeinden:
1. Frantschach-St. Gertraud
2. Lavamünd
3. St. Andrä
4. St. Georgen im Lavanttal
5. St. Paul im Lavanttal
6. Wolfsberg

im Bezirk Feldkirchen die Gemeinden:
1. Feldkirchen in Kärnten
2. Glanegg
3. Ossiach
4. St. Urban
5. Steindorf am Ossiacher See
6. Steuerberg

Häufig gestellte Fragen

Unter Vogelgrippe (Aviäre Influenza) versteht man in erster Linie eine Erkrankung durch Influenza-A-Viren bei Vögeln, die auch Geflügelpest genannt wird. Die Erkrankung ist anzeigepflichtig.

In sehr seltenen Fällen können die Viren auch auf Menschen übertragen werden und zu schwerer Erkrankung führen. Die Krankheit beim Menschen wird als Vogelgrippe oder Aviäre Influenza bezeichnet.

Die ersten Symptome treten in der Regel zwei bis fünf Tage nach der Infektion auf. Die Krankheit beginnt meist mit Fieber, gefolgt von Husten und Atembeschwerden bis hin zu Atemnot. Es kann auch zu Durchfall und Erbrechen kommen. Im weiteren Verlauf der Infektion entwickelt sich oft eine Lungenentzündung, die zu Lungenversagen und Tod führen kann. Typische Symptome der „Grippe“ (saisonale, humane Influenza) wie Schnupfen, Hals-, Kopf- und Muskelschmerzen kommen nicht regelmäßig vor.

Die Übertragung der Viren vom Tier auf den Menschen erfolgt bei direktem engen Kontakt durch Einatmen virushaltiger Staubteilchen beziehungsweise durch eine Schmierinfektion bei mangelnder Handhygiene nach Kontakt mit erkrankten Tieren, Kadavern oder kontaminierten Tierprodukten sowie Ausscheidungen. Obwohl bislang keine fortgesetzte Mensch-zu-Mensch-Übertragung nachgewiesen wurde, besteht aufgrund der speziellen Biologie der Influenza-A-Viren die Sorge, dass in Zukunft auch Viren mit leichterer Mensch-zu-Mensch-Übertragung auftreten könnten.

 

Quelle: Gesundheitsministerium

 

Es wurden erst kürzlich Fälle in Niederösterreich, Wien, Burgenland und in Kärnten bestätigt. Mittlerweile gibt es in den beiden letzteren Bundesländern auch ausgewiesene Risikogebiete ab 5. Dezember.

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