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Bild auf 5min.at zeigt mehrere Polizeiautos.

Widerstand gegen die Staatsgewalt: Polizei hatte alle Hände voll zu tun

In der Nacht auf Samstag, den 16. Dezember 2023, kam es in drei Fällen zu Anzeigen wegen Verdacht des Widerstands gegen die Staatsgewalt. Alle Betroffenen werden auf freiem Fuß angezeigt.

von Elisa Auer
2 Minuten Lesezeit(281 Wörter)

Die Beamten der steirischen Polizei wurden letzte Nacht ordentlich gefordert. Sie wurden gleich zu drei Einsätzen wegen Verdacht des Widerstands gegen die Staatsgewalt alarmiert. Die Vorfälle ereigneten sich in Graz, Leoben und Leibnitz.

Lenker raste auf Polizisten zu

Ein 27-jähriger Grazer sich einer Fahrzeug-Lenkerkontrolle in der Kärntner Straße zu entziehen. Der Mann, welcher mit überhöhter Geschwindigkeit im Stadtgebiet unterwegs war, missachtete gegen 19.30 Uhr ein Anhaltezeichen der Polizei. Der Lenker fuhr direkt auf den Beamten zu. Dieser musste zur Seite springen. Der Verdächtige konnte ausgeforscht werden. Er wird der Staatsanwaltschaft Graz angezeigt.

Betrunkener Mann ließ sich nicht beruhigen

In einem anderen Fall verhielt sich ein 55-jähriger Leibnitzer in einem Lokal in Gleinstätten besonders aggressiv. Der stark alkoholisierte Mann ließ sich auch von den zur Hilfe gerufenen Polizisten nicht beruhigen. Der Mann musste gegen 20 Uhr festgenommen werden. Der Leibnitzer konnte erst heute Vormittag zum Sachverhalt einvernommen werden. Er zeigt sich geständig. Die Staatsanwaltschaft Graz ordnet die Anzeige auf freiem Fuß an.

Alko-Lenker missachtete Anhaltezeichen

Gegen 22 Uhr missachtete ein alkoholisierter 35-jähriger deutscher Fahrzeuglenker ein Anhaltezeichen in Sankt Michael in der Obersteiermark. Als er kurze Zeit darauf bei einer Tankstelle angehalten und zum Sachverhalt befragt werden konnte, zeigte er sich aggressiv und versuchte davonzulaufen. Auch er musste bis zur Klärung seiner Identität kurzfristig festgenommen werden. Der Deutsche wird der Staatsanwaltschaft Leoben angezeigt.

Was besagt die Rechtslage?

Das Strafrecht sieht für dieses Strafdelikt (§ 269 StGB) eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten bis fünf Jahre vor. Im Jahr 2022 kam es in der Steiermark zu insgesamt 340 angezeigten Straftaten mit Bezug „Gewalt gegen Beamte“.

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