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/ ©Montage: Pixabay / Alexa & KK

Wieder Abschussverordnung für Risikowolf in Kärnten erlassen

Es gibt zwar kein Vieh mehr auf den Kärntner Almen, es darf aber weiter auf Wölfe geschossen werden. Im Gurktal ist ein Wolf wieder zu nahe an die Häuser herangekommen und darf nun bis zum 27. November abgeschossen werden.

von Manfred Wrussnig
2 Minuten Lesezeit(458 Wörter)

Alles ist natürlich wie immer streng geheim, aber 5 Minuten liegt die Abschussverordnung vom 31. Oktober mit der Zahl 10-JAG-15/65-2023 dennoch vor. Wer sich noch eine Trophäe erjagen will, darf das in den Revieren von Weitensfeld-Nord, Glödnitz, Deutsch Griffen, Weitensfeld-Süd, Flattnitz, Oberhof und Sirnitz versuchen. Möglich, dass der Jungwolf, der kein Vieh gerissen hat, wie schon in einem anderen Fall im Westen des Landes, nur einer läufigen Hündin nachstellte und einem Haus zu nahe kam. Fest steht nur, dass es zwei Vergrämungsversuche gab – dabei reicht es in die Hände zu klatschen – und nun geschossen werden darf. „Für die politisch angeordnete Liquidierung des Tieres sind jetzt die Damen und Herren im Lodengrün verantwortlich“, so die sarkastische Feststellung eines Naturfreundes.

Ein Bild auf 5min.at zeigt die Verordnung der Landesregierung zur Entnahme eines Risikowolfes.
©KK |
Aktuelle Verordnung der Kärntner Landesregierung zur Entnahme eines Risikowolfes
Ein Bild auf 5min.at zeigt die Liste der Jagdgebiete für die Entnahme eines Risikowolfes.
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Liste der Jagdgebiete für die Entnahme eines Risikowolfes
Ein Bild auf 5min.at zeigt die Liste der Jagdgebiete für die Entnahme eines Risikowolfes.
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Liste der Jagdgebiete für die Entnahme eines Risikowolfes
Ein Bild auf 5min.at zeigt die Liste der Jagdgebiete für die Entnahme eines Risikowolfes.
©KK |
Liste der Jagdgebiete für die Entnahme eines Risikowolfes

Abschussverordnung in Villach ausgelaufen

„Seit bekannt ist, dass die Namen jener Jäger, die einen Wolf abschießen, im Internet bekannt gegeben werden, haben aber immer weniger der Heger und Pfleger Lust darauf“, vermutet der Chef des Vereines für Tierfabriken (VGT) Martin Balluch. Fest steht: In Kärnten wurde noch nie ein Schadwolf erlegt, erwischt wurden stets nur Jungwölfe, die auf dem Durchzug waren. In Villach endete am 2. November eine Abschussverordnung, die ergebnislos verlief. Möglich, dass jener Wolf, der erlegt werden sollte, von einem Pkw getötet wurde. Wie berichtet, wurden in Villach, während die Abschussverordnung noch gültig war, gleich zwei Wölfe von Autos angefahren und getötet. Beide werden ausgestopft und sollen ausgestellt werden.

Kritik an Landeshauptmann-Stellvertreter

Balluch bewundert die Nehmerqualitäten des für die Abschüsse zuständigen ÖVP-Chefs Martin Gruber. „Obwohl er angezeigt ist, weil die Verordnungen dem EU-Recht klar widersprechen, macht er unbeirrt weiter.“  Und: „Gruber vergisst, dass jeder erlegte Wolf auch Wählerstimmen kosten, denn die Zahl der Tierschützer ist höher als jene der Wolfshasser.“ Jäger, die sich gerne ein Wolfsfell vor den offenen Kamin legen würden, kritisieren Gruber ebenfalls: „Wenn einer vergrämt wurde, bis zur Abschussverordnung vergehen oft viele Tage bis die Verordnung kommt. Bis dahin ist der Wolf schon längst wieder woanders. Die Bürokratie ist in Grubers Abteilung nicht auf den Wolf, sonders auf den Hund gekommen“, ärgert sich ein Jäger.

Bereits sieben Wölfe erlegt

Aber immerhin, sieben Stück habe man ja so schon geschafft. Kleiner Schönheitsfehler: „Sie waren alle jung und hatten noch nicht gelernt, Menschen zu meiden“, so Balluch. Am 16. November soll es dazu Gelegenheit geben, die Spezies Wolf näher kennenzulernen, dann finden, wie berichtet, in Klagenfurt und Villach Workshops und Plakataktionen „Pro Wolf“ statt

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