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/ ©Fotomontage Canva / ÖRK
Ein Bild auf 5min.at zeigt einen Unfall mit einem Auto und einem E-Scooter Fahrer, der am Boden liegt.
Der Jugendliche prallte gegen die rechte Vorderseite des Wagens und wurde auf die Windschutzscheibe geschleudert.

Unfall mit E-Scooter und Auto: 14-Jähriger fährt ungebremst aus einer Hauseinfahrt auf die Straße

Bei einem Verkehrsunfall am Mittwochvormittag in Bludenz (Vorarlberg) wurde ein 14-jähriger E-Scooter-Fahrer verletzt, als er mit einem Auto kollidierte. Sein Beifahrer konnte sich durch einen Sprung noch rechtzeitig retten.

von Julia Resl Das Foto auf 5 Minuten zeigt die Redakteurin Julia Resl.
1 Minute Lesezeit(234 Wörter)
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Am heutigen Mittwochvormittag, dem 29. Juli 2026, kam es auf der Rungelinerstraße in Bludenz (Vorarlberg) zu einem schweren Verkehrsunfall zwischen einem Auto und einem E-Scooter. Ein 14-jähriger Jugendlicher wurde dabei verletzt. Wie sich bei der Unfallaufnahme herausstellte, war der E-Scooter illegal im Straßenverkehr unterwegs.

Zusammenstoß trotz Vollbremsung

Gegen 10 Uhr fahr eine 51-jährige Autofahrerin auf der Rungelinerstraße in Richtung Rungelin. Auf Höhe der Hausnummer 37 fuhr der 14-Jährige mit seinem E-Scooter plötzlich und ungebremst aus einer Hauseinfahrt direkt auf die Fahrbahn. Die Autolenkerin leitete sofort eine Vollbremsung ein, konnte den Zusammenstoß jedoch nicht mehr verhindern.

Mitfahrer sprang im letzten Moment ab

Der Jugendliche prallte gegen die rechte Vorderseite des Wagens und wurde auf die Windschutzscheibe geschleudert. Er erlitt Verletzungen unbestimmten Grades und musste versorgt werden. Sein Beifahrer auf dem E-Scooter reagierte geistesgegenwärtig: Er konnte noch vor der Kollision vom Roller abspringen und kam mit dem Schrecken davon – er blieb völlig unverletzt.

E-Scooter war nicht für die Straße zugelassen

Bei der anschließenden Überprüfung des E-Scooters stellte die Polizei fest, dass das Fahrzeug eine Motorleistung von über 600 Watt aufwies. Damit war der Scooter nach den geltenden Bestimmungen nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Auf den Jugendlichen, beziehungsweise dessen Erziehungsberechtigte, kommen nun Anzeigen wegen Verwaltungsübertretungen zu.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 29.07.2026 um 16:31 Uhr aktualisiert
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