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/ ©Gailtal Journal
Bild auf 5min.at zeigt das Oberlandesgericht Innsbruck..
Der Prozess fand am Innsbrucker Landesgericht statt.

Kater in Brixen getötet: Gericht spricht Angeklagte frei

Vier Männer standen am Dienstag, 4. August, vor Gericht. Ihnen wurde vorgeworfen, Ende April einen Kater in Brixen (Bezirk Kitzbühel, Tirol) qualvoll getötet zu haben. Sie wurden nun freigesprochen, das Urteil ist rechtskräftig.

von Phillip Plattner Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
2 Minuten Lesezeit(286 Wörter)
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Im Tiroler Brixental sollen vier Männer einen Kater zu Tode gequält haben – so lautete jedenfalls die Anklage, wegen derer sich die vier am Dienstag, 4. August 2026, vor Gericht verantworten mussten. Der Vorfall wurde auch gefilmt, auf dem Video war zu sehen, dass auf den Kater unter anderem mit einer Schneeschaufel eingedroschen wurde. Anschließend soll man versucht haben, den Kater mit einem Bolzenschussapparat zu töten. Der Vorfall und das Video sorgten für einen großen Aufschrei unter Tierschützern und -liebhabern weit über die Tiroler Landesgrenzen hinaus. Mindestens einer der vier hat daraufhin auch seinen Arbeitsplatz verloren.

Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Am Dienstag standen die vier Verdächtigen im Alter von 16, 19, 20 und 25 Jahren dann eben vor Gericht, es drohte eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Vor dem Gericht haben sich derweil mehrere Menschen zu einer Mahnwache für den verstorbenen Kater versammelt, um unter anderem strengere Strafen für Tierquäler zu fordern. Der Prozess selbst fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt – und brachte allen vier Angeklagten einen Freispruch, wie die Kronen Zeitung nun berichtet.

Freispruch bereits rechtskräftig

In der Urteilsbegründung hieß es laut Kronen Zeitung, dass man glauben musste, der Kater sei verletzt aufgefunden worden und die vier hätten ihn nur von seinem Leid erlöst. Ein Bolzenschussgerät würde zudem kein Tierquäler verwenden, heißt es weiter. Für einen Sachverständigen nicht nachzuvollziehen war, ob das Tier die Schaufelschläge noch gespürt hat. Der Freispruch ist bereits rechtskräftig. Weil er jemandem gedroht haben soll, der die Polizei einschalten wollte, hat es in einem Fall eine Diversion wegen Nötigung gegeben.

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