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/ ©Fotomontage: Canva
Foto in Beitrag von 5min.at zeigt eine Österreich-Flagge, ein Mädchen mit Kopftuch und eine Frau, die einem Mann hilft.
In Österreich stehen ab September einige Änderungen an.

Neu ab September 2026: Was sich in Österreich jetzt ändert

Mit September 2026 stehen in Österreich einige Änderungen und Neuerungen an. Neben drei neuen Gesetzen gelten etwa auch neue Regeln für E-Scooter-Fahrer in Wiener Öffis. Wir haben den ganzen Überblick für euch.

von Phillip Plattner Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
3 Minuten Lesezeit(560 Wörter)
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Der September steht in seinen Startlöchern – und einige Änderungen und Neuerungen gleich mit dazu. Der neunte Monat des Jahres bringt etwa Neuerungen bei Führerscheinprüfungen, das Kopftuchverbot für Schülerinnen bis zum 14. Geburtstag und den Rechtsanspruch auf Mitnahme einer Vertrauensperson zu medizinischen Begutachtungen der Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Wir geben euch im Folgenden nun einen Überblick über alles, was sich so ändert und neu sein wird.

Wann Kopftuchverbot für Schülerinnen bis 14 Jahren gilt

Mit Beginn des Schuljahres 2026/27 wird es Schülerinnen bis 14 Jahre in Österreich verboten sein, in der Schule ein Kopftuch zu tragen, das „das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt“, berichtet das Parlament. Verstößt man gegen die regeln, ist eine Geldstrafe von 150 bis 800 Euro vorgesehen, bei Uneinbringlichkeit kann auch eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen verhängt werden. Das Kopftuchverbot gilt übrigens nicht, wenn der Unterricht außerhalb des Schulgebäudes stattfindet. Auch Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen außerhalb der Schule sind ausgenommen. Beim Unterricht zu Hause dürfen die Kinder und Jugendlichen das Kopftuch ebenfalls tragen.

Suspendierungsbegleitung ab September neu

In derselben Schulrechtsnovelle findet sich auch die Einführung einer Suspendierungsbegleitung für vom Unterricht ausgeschlossenen Schülern. Geplant sind verpflichtende Perspektivengespräche, die dazu beitragen sollen, Schulabbrüche zu verhindern. Vorgesehen sind diese für jene Jugendliche, die ihre Schulpflicht bereits erfüllt haben.

Symbolfoto von 5min.at: Schulkinder sitzen im Klassenzimmer und zeigen auf.
©pololia-stock.adobe.com
Für Österreichs Schülerinnen und Schüler stehen ab September 2026 einige Änderungen an.

Wer ab 1. September Rechtsanspruch auf Mitnahme einer Vertrauensperson hat

Mit 1. September 2026 startet auch der Rechtsanspruch auf die Mitnahme einer Vertrauensperson zu sämtlichen medizinischen Begutachtungen der PVA. Derzeit ist eine solche Begleitung nur bei PVA-Begutachtungen im Zuge von Pflegegeldeinstufungen vorgesehen, künftig soll das auch bei medizinischen Untersuchungen im Zusammenhang mit Anträgen auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension sowie in Angelegenheiten der beruflichen Reha gelten. Ebenfalls inkludiert sind die Feststellung des Grades einer Behinderung für Behinderten- und Parkausweise sowie Anträge auf Leistungen nach dem Heeresentschädigungs-, Impfschadens- oder Verbrechensopfergesetzes.

AMS-Verschärfung ab September

Bei den Regeln beim Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe wird mit 1. September 2026 ebenfalls nachgeschärft. Nimmt man eine Beschäftigung auf, muss man diese rechtzeitig beim AMS melden. Macht man das nicht und wird bei der Arbeit angetroffen, wird künftig davon ausgegangen, dass die Person nicht arbeitslos war. Man muss die erhaltenen Leistungen für mindestens sechs, im Wiederholungsfall für acht Wochen zurückzahlen.

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Was sich bei den Führerscheinen ändert

Auch bei den Führerscheinen und den dazugehörigen Prüfungen wird sich mit der 23. FSG-Novelle, die mit 1. September 2026 in Kraft tritt, etwas ändern. Bei einem negativen Ergebnis bei der Führerscheinprüfung darf man künftig schon nach zwölf statt wie bisher nach 14 Tagen wieder antreten. Bei einem Täuschungsversuch bei der Prüfung wird die Sperrfrist dafür von neun auf 18 Monate angehoben. Zusätzlich werden noch einige weitere Fristen verändert, alles dazu erfahrt ihr hier: ÖAMTC: „Das ändert sich ab 1. September für alle Führerscheinbesitzer“.

Ein Bild auf 5min.at zeigt zwei Hände auf einem Lenkrad.
©Pexels / Matheus Ferrero
Bei Führerscheinen stehen einige Änderungen an.

E-Scooter-Besitzer in Wien aufgepasst!

Schließlich ändert sich auch für E-Scooter-Besitzer in Wien noch etwas. Betroffen sind vor allem jene Personen, die ihre Fahrzeuge gerne in die U-Bahnen mitgenommen haben. Das wird ab 1. September 2026 an Arbeitstagen unter der Woche nur noch außerhalb der Stoßzeiten möglich sein. Mehr dazu könnt ihr auch hier nachlesen: Ab 1. September: Neue E-Scooter-Regeln in Wiener U-Bahnen und Öffis.

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