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/ ©Montage: Minuten/Canva
Bild auf 5min.at zeigt eine Frau weinend am Boden hockend.
Eine Frau soll letztes Jahr in Villach schwer misshandelt worden sein.

Frau schwer misshandelt: Tritte, Schläge und Sehnen durchgeschnitten

Im Oktober 2024 wurde eine Frau in Villach schwer misshandelt. Am 9. Oktober muss sich ein Erwachsener diesbezüglich vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten.

von Amélie Meier Das Foto auf www.5min.at zeigt die Mitarbeiterin Amelie Meier von 5min.at
1 Minute Lesezeit(118 Wörter)

Wegen absichtlicher Körperverletzung, muss sich ein Erwachsener am 9. Oktober vor dem Landesgericht verantworten, heißt es im Gerichtsverhandlungsspiegel. Er soll eine Frau in Villach Ende Oktober 2024 geschlagen haben. Und ihr mit einem Messer sogar Sehnen durchtrennt haben.

Verhandlung findet am Donnerstag statt

„Einem Erwachsenen wird zur Last gelegt, am 23. Oktober 2024 in Villach einer Frau absichtlich schwere Körperverletzungen durch Tritte, Schläge und Schnitte mit einem Messer, die unter anderem zur Durchtrennung von Sehnen geführt haben sollen, zugefügt zu haben“, so lautet der Vorwurf im Verhandlungsspiegel. Die Gerichtsverhandlung dazu findet am 9. Oktober ab frühen Nachmittag statt. Vorsitzender Richter ist Matthias Polak. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Strafen bei Körperverletzung:

Definition:
Von einer schweren Körperverletzung spricht man, wenn eine Person durch eine Tat eine länger als 24 Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit erleidet, oder wenn die Verletzung an sich schwer ist (z. B. Brüche, schwere innere Verletzungen, Verlust eines Sinnes oder einer Gliedmaße).

Strafrahmen:

  • Grundtatbestand (§ 84 Abs. 1 StGB): Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.

  • Bei besonders schweren Folgen (§ 84 Abs. 2 StGB): Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren, etwa wenn die Tat eine lebensgefährliche Verletzung verursacht.

  • Schwere Körperverletzung mit Vorsatz (§ 85 StGB): Freiheitsstrafe von 1 bis 10 Jahren, wenn der Täter die schwere Verletzung vorsätzlich herbeiführt.

  • Bei Todesfolge (§ 86 StGB): Freiheitsstrafe von 5 bis 15 Jahren.

Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 06.10.2025 um 13:25 Uhr aktualisiert
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