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Eine Kontrollausschuss-Absage in Villach sorgt derzeit für politischen Wirbel.

Kontrollausschuss-Absage sorgt für politischen Wirbel in Villach

Die kurzfristige Absage der Kontrollausschusssitzung am 15. Oktober 2025 sorgt in Villach für heftige politische Diskussionen.

von Redaktion 5 Minuten
3 Minuten Lesezeit(729 Wörter)

Während SPÖ und ÖVP scharfe Kritik am Verhalten des Ausschussvorsitzenden Gerald Dobernig (Verantwortung ERDE) üben, verweist dieser in einer Presseaussendung auf verweigerte Akteneinsicht als Grund für die Absage.

„Der Ausschuss sei so arbeitsunfähig“

In einer gemeinsamen Aussendung werfen SPÖ und ÖVP dem Vorsitzenden des Kontrollausschusses vor, durch die einseitige und kurzfristige Absage die Arbeit des Ausschusses „arbeitsunfähig“ gemacht zu haben. Trotz der Anwesenheit von Vertretern nahezu aller Fraktionen – darunter FPÖ, ÖVP und SPÖ – sowie des Stadtrechnungshofs und der Magistratsdirektion habe die Sitzung nicht eröffnet werden können, da weder Obmann Dobernig noch sein Stellvertreter erschienen seien.

Vorfall wurde gemeldet

Das Verhalten des Ausschussobmanns zeige laut SPÖ und ÖVP „eine bedenkliche Missachtung demokratischer Kontrollmechanismen“. Anstelle von Kooperation und Transparenz würden Entscheidungen eigenmächtig getroffen, was „den Eindruck autokratischer Züge“ erwecke. Die beiden Parteien sehen die Glaubwürdigkeit und Funktionsfähigkeit des Kontrollausschusses dadurch massiv beschädigt und fordern, dass das Gremium wieder als „verlässliches, rechtssicheres und transparentes Kontrollorgan“ arbeite. Der Vorfall wurde bereits der Gemeindeaufsicht des Landes Kärnten zur rechtlichen Prüfung übermittelt. Die SPÖ und ÖVP Villach erwarten eine klare rechtliche Bewertung, damit die demokratische Kontrollarbeit im Gemeinderat künftig wieder uneingeschränkt gewährleistet ist.

Dobernig verweist auf verweigerte Akteneinsicht

Ausschussobmann Gerald Dobernig weist die Vorwürfe entschieden zurück. Er begründet die Absage mit der aus seiner Sicht unzureichenden Akteneinsicht: „Trotz klarer Regelung im Stadtrecht und bereits erfolgter Klarstellung durch die Gemeindeaufsicht wurde Mandataren abermals ihr Recht auf Akteneinsicht verwehrt. Eine ordentliche Sitzungsdurchführung war daher aus meiner Sicht nicht möglich“, so Dobernig in einer Stellungnahme. „Immer wieder muss in Villach um Akteneinsicht gestritten werden, wo diese selbstverständlich sein sollte. Im Frühjahr letzten Jahres entschied eigentlich die Gemeindeaufsicht, dass ‚dem Kontrollausschuss grundsätzlich das Recht auf Einsicht in sämtliche Akten der Gemeinde zusteht, die einen Bezug zum Behandlungsgegenstand aufweisen.‘ Dem wurde jedoch wieder einmal nicht nachgekommen und die Herausgabe der Akten zu einem Tagesordnungspunkt verweigert“, erklärt Dobernig in seiner Stellungnahme weiter.

Überraschende Kritik

Überrascht zeigt sich Dobernig über die scharfen Reaktionen von SPÖ und ÖVP: „Ich habe die Ausschussmitglieder telefonisch über das Vorgehen informiert. Es gab weder im Gespräch noch im Nachgang eine negative Rückmeldung“, so Dobernig. Verwundert reagierte er auch auf die Behauptung, dass die Sitzung unter anderem wegen des Fehlens des grünen Stellvertreters nicht stattfinden konnte: „Offenbar ist der ÖVP die Arbeit im Kontrollausschuss so wichtig, dass sie vergessen hat, dass sie selbst den Obmann-Stellvertreter stellen – und nicht die Grünen.“

Nächste Schritte angekündigt

Zur Klärung der verweigerten Akteneinsicht sei laut Dobernig bereits der Magistratsdirektor um eine schriftliche Stellungnahme gebeten worden. Sollte keine Einigung erzielt werden, will man erneut die Gemeindeaufsicht einschalten. „Wir müssen uns selbst ein Bild über die Sachlage machen können. Einfaches Durchwinken von Prüfungen des Stadtrechnungshofs ist für unsere Fraktion keine Option“, betont Dobernig abschließend.

Akteneinsicht während laufender Verfahren nicht möglich

In einer ergänzenden Aussendung zu dem Thema stellte SPÖ-Klubgeschäftsführer Christopher Slug-Lindner klar, dass von einer „verweigerten Akteneinsicht“ seitens der Stadt oder politischer Fraktionen nicht die Rede sein kann. Vielmehr sei es so, dass „die Akteneinsicht vom Stadtrechnungshofdirektor selbst aus rechtlichen Gründen untersagt“ wurde. Auf Anfrage von 5 Minuten bestätigte dies Stadtrechnungshofdirektor Hannes Liposchek und erklärt, dass dies die normale Praxis darstelle: „Bei laufenden Verfahren gibt es nie eine Einsichtnahme, der Akt ist verschlossen. Das Vorgehen dient dazu, dass keine Art der Einflussnahme getätigt werden kann – von niemandem.“ So werde die Unabhängigkeit des Stadtrechnungshofs gewahrt. Erst nach Veröffentlichung des Schlussberichts sei eine Einsichtnahme bzw. eine Stellungnahme seitens der geprüften Stellen möglich.

„Kein Grund für Absage“

Dass eine Akteneinsicht bei laufenden Verfahren nicht möglich ist, ist laut Liposchek „kein Grund für eine Absage eines Ausschusses“, da dies allgemein bekannt sei. „Dobernig hat das gewusst“, erklärt der Stadtrechnungshofdirektor im Gespräch mit 5 Minuten. Somit sei die Absage des Ausschusses aus den genannten Gründen rechtlich nicht zulässig gewesen und habe eine „Behinderung der Kontrollbehörde, also des Stadtrechnungshofes“ dargestellt. Abschließend erklärte Liposchek: „Wir sind ein unabhängiges Prüforgan der Stadt und das muss gewährleistet sein. Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, bis das Prüfergebnis da ist.“

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 17.10.2025 um 15:54 Uhr aktualisiert
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