Haftstrafe: Ex-Feuerwehrmann nach Brandserie in Bad Bleiberg verurteilt
Ein Kärntner (24) ist am Donnerstag zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Der ehemalige Feuerwehrmann soll in einem Mehrparteienhaus in Bad Bleiberg vier Brände gelegt haben. Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig.
Insgesamt siebenmal hatte es im und vor dem Mehrparteienhaus im Bezirk Villach-Land gebrannt, in dem der Kärntner lebte. Begonnen hatte die Brandserie am 7. September 2023; geendet am 6. November 2024. Vier dieser Brände konnten dem Angeklagten im Zuge der Verhandlung zur Last gelegt werden. Der 24-Jährige war aufgrund seines verdächtigen Verhaltens und fehlender Alibis ins Fadenkreuz der Ermittler geraten. Konkret wurde ihm vorgeworfen, die Brände in emotional aufgewühltem Zustand gelegt zu haben. Zudem soll er wegen finanzieller Schwierigkeiten einen Versicherungsbetrug geplant haben. Dies räumte er auch ein; die Brandstiftungen selbst bestritt der Mann jedoch vehement.
Verhalten des Angeklagten „auffällig“
Am Donnerstag stand die Einvernahme von einigen Zeugen an, im Fokus stand dabei der folgenschwerste Brand am 12. September 2023, bei dem der Dachstuhl des Hauses brannte. Dazu sagte ein Polizist, der an diesem Abend im Einsatz war, aus, dass sich dabei der Angeklagte besonders hervorgetan habe. So habe er um jeden Preis noch einmal in die Brandruine wollen. „Er hat mehrmals gesagt, dass er alle Hausbewohner geweckt und deshalb gerettet habe“, sagte der Polizist. Dabei habe sich der 24-Jährige so echauffiert, dass er sich auch heute, zwei Jahre nach dem Einsatz, daran erinnern könne: „Das war sehr auffällig.“ Diese Darstellung bestritt der Angeklagte im Anschluss: „Mit dem Polizisten habe ich bei dieser Ermittlung nie etwas zu tun gehabt.“
Keine Anzeichen auf Pyromanie
Auch ein erfahrener Brandermittler sagte vor Gericht aus – er führte vor allem die Tatsache an, dass nur vier Personen gewusst hätten, wo sich der Schlüssel zum Dachboden befand, auf dem der Dachstuhlbrand gelegt worden war. Von ihnen – und überhaupt von allen Hausbewohnern – habe lediglich der 24-Jährige kein Alibi gehabt, was ihn verdächtig gemacht habe. Auch ist ein Gutachten verlesen worden, dass es bei dem 24-Jährigen keine Anzeichen auf Pyromanie – also den krankhaften Drang zum Legen von Bränden – festgestellt worden seien. Dazu wurde der Brandermittler befragt: „Ich habe im Lauf meiner Karriere lediglich einen einzigen Brandstifter mit dieser Diagnose gehabt“, sagte er dazu. Alle anderen Motive seien „Hass, Eifersucht, Geltungsdrang, eventuell Versicherungsbetrug, Sachbeschädigung und Vandalismus“ gewesen.
Festnahme noch im Gerichtssaal
Der Verteidiger des Mannes meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Staatsanwalt Christian Pirker meldete ebenfalls Berufung gegen die Strafhöhe an. Außerdem stellte er einen Antrag auf die Festnahme des Mannes wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr. Richterin Bandion-Ortner ordnete daraufhin die Festnahme an: „Der Fluchtanreiz ist angesichts der hohen Freiheitsstrafe gegeben“, führte sie aus. Der 24-Jährige wurde daraufhin abgeführt. [APA/Red. 30.10.2025]