Prozess gegen Villach-Attentäter im Frühjahr geplant
Nach dem schrecklichen Terroranschlag in Villach ist die Anklage gegen den 23-jährigen Syrer nun rechtswirksam. Ihm werden unter anderem Mord sowie versuchter Mord vorgeworfen. Im Falle einer Verurteilung droht lebenslange Haft.
Der 23-jährige Syrer, der am 15. Feber 2025 in Villach einen Terroranschlag verübte, muss sich wegen des Verbrechens der terroristischen Straftaten vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten. Die Vorwürfe wiegen schwer: Die Anklage lautet auf „Mord und versuchter Mord, Verbrechen der terroristischen Vereinigung und Verbrechen der kriminellen Organisation“, wie in einer Presseaussendung des Landesgerichts Klagenfurt vermeldet wird.
Anklage gegen Villach-Attentäter rechtswirksam
Die Ermittlungen wurden bereits im August abgeschlossen, Mitte Dezember wurde die Anklage eingebracht, wobei der Syrer innerhalb von 14 Tagen Einspruch erheben hätte können. Diese Frist ist mittlerweile verstrichen und nun steht auch fest: „Die Anklage ist rechtswirksam.“ Dem 23-Jährigen wird außerdem vorgeworfen, mit dem Vorsatz gehandelt zu haben, „die Zivilbevölkerung, die nicht den Zielen der terroristischen Vereinigung islamischer Staat folgt, auf schwerwiegende Weise einzuschüchtern.“
Lebenslange Haft droht
Bei dem Attentat wurde ein Jugendlicher getötet und fünf Menschen schwer verletzt, ehe ein Landsmann des Attentäters beherzt eingriff und ihn stoppte, indem er ihn mit dem Auto anfuhr. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Attentäter 20 Jahre Haft oder sogar eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Das Landesgericht Klagenfurt informiert außerdem darüber, dass es sich bei dem Prozess um ein Geschworenenverfahren handeln wird, das unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen stattfinden wird. Geplant ist es, den Prozess im Frühjahr 2026 durchzuführen. Ein genauer Termin steht noch nicht fest.