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Das Bild auf 5min.at zeigt die Premiere der Villacher Faschingssitzungen 2026.
Gefordert wird ein Schadenersatz in Höhe von mehr als 100.000 Euro.

Faschingsgilde will 100.000 Euro von Villach-Attentäter

Nach dem Terroranschlag im Jahr 2025 will sich die Villacher Faschingsgilde als Privatbeteiligte am Verfahren gegen den Syrer beteiligen. Damit soll der wirtschaftliche Schaden ausgeglichen werden, der den Narren dadurch entstand.

von Tanja Janschitz Tanja Janschitz Onlineredaktion 5min.at
1 Minute Lesezeit(215 Wörter)

Jener Syrer, welcher am 15. Feber 2025 in Villach einen Terroranschlag verübte, muss sich wegen des Verbrechens der terroristischen Straftaten im Frühjahr vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten. Mehr dazu unter: Prozess gegen Villach-Attentäter im Frühjahr geplant. Bekanntlich hat der 23-Jährige in der Innenstadt auf mehrere Menschen eingestochen. Ein 14-jähriger Schüler wurde dabei getötet, weitere Personen zum Teil schwer verletzt. Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung.

Faschingsgilde will Geld vom mutmaßlichen Täter sehen

Infolgedessen wurden auch der große Faschingsumzug sowie die noch ausstehenden Faschingssitzungen und damit auch die ORF-Übertragung abgesagt. Der Villacher Faschingsgilde entstand dadurch ein wirtschaftlicher Schaden. Die Narren planen daher sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte anzuschließen. Gefordert wird ein Schadenersatz in Höhe von mehr als 100.000 Euro. Das geht aus mehreren Medienberichten hervor.

Was ist eine Privatbeteiligung?

Wer durch eine strafbare Handlung verletzt oder auf andere Weise geschädigt worden ist, kann sich wegen seiner privatrechtlichen Ansprüche (v.a. Schadenersatz, insbesondere Schmerzengeld) dem Strafverfahren gegen den:die Täter:in anschließen und wird dadurch Privatbeteiligte:r.

Quelle: www.gewaltinfo.at

Beschwerde eingebracht

Im Interview mit der Kleinen Zeitung klärt Gildenkanzler Karl Glanznig auf: „Die Geschäftsführung der Villacher Fasching GmbH ist aufgrund ihrer kaufmännischen Sorgfaltspflicht dazu verpflichtet, einen wirtschaftlich entstandenen Schaden gegenüber dem mutmaßlichen Täter geltend zu machen, weshalb ein Anschluss im Strafverfahren erfolgte.“ Mit ihrem Antrag ist die Villacher Fasching GmbH allerdings bei der Staatsanwaltschaft gescheitert. Dagegen wurde nun Beschwerde eingelegt. Über diese wird demnächst entschieden.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 29.01.2026 um 09:51 Uhr aktualisiert
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