Niederlage für Polizei: Klima-Aktivistin muss nicht zahlen
Nach einer Straßenblockade in Villach sollte Klima-Aktivistin Anja Windl für den Polizeieinsatz zahlen. Nun hat das Landesverwaltungsgericht Kärnten entschieden: Die Rechnung über 136 Euro ist nicht rechtens.
Die Bilder gingen damals durch alle Kärntner Medien: Vier Aktivisten der „Letzten Generation“ setzten sich am 20. März 2023 auf einen Zebrastreifen in der Ossiacher Zeile in Villach und legten damit den Morgenverkehr lahm.
Polizei stellte Rechnung aus
Unter ihnen war auch Anja Windl, das bekannteste Gesicht der Klimaschutzbewegung in Österreich. Die Aktion dauerte mehr als zweieinhalb Stunden und sorgte für lange Staus sowie heftige Diskussionen. Nach dem Protest erhielt Windl Post von der Polizei. Die Landespolizeidirektion Kärnten verlangte von der Aktivistin 136 Euro als Kostenersatz für den Einsatz. Grundlage dafür war das Sicherheitspolizeigesetz. Demnach können Personen zur Kasse gebeten werden, wenn sie sich grob fahrlässig einer Gefahr für Leben oder Gesundheit aussetzen und dadurch einen Polizeieinsatz verursachen. Windl wollte die Rechnung allerdings nicht akzeptieren und zog vor Gericht.
Gericht gibt Aktivistin recht
Mit Erfolg: Wie Kärntner Medien nun berichten hob das Landesverwaltungsgericht Kärnten den Kostenersatz nun auf. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass sich Windl bei der Protestaktion nicht selbst in Gefahr gebracht habe. Laut Gericht gingen die Aktivisten während einer Grünphase auf die Straße, als die Fahrzeuge stillstanden, und setzten sich anschließend auf den Schutzweg. Außerdem trug die heute 29-Jährige eine orangefarbene Warnweste – aus Sicht des Gerichts also ein „sicherer Protest“.
Entscheidung noch rechtskräftig
Ob die Landespolizeidirektion Kärnten gegen die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts weitere rechtliche Schritte einleiten wird, ist derzeit noch offen. Für Windl bedeutet das Urteil vorerst jedenfalls einen Erfolg im Nachspiel einer Protestaktion, die in Villach für viel Aufsehen gesorgt hatte.