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/ ©Fotomontage Canva/Stadt Villach
Das Bild auf 5min.at zeigt einen durchgestrichenen Griller und den Grillplatz an der Gail.
An der Gail darf derzeit aufgrund einer aufrechten Waldbrandverordnung der Stadt Villach nicht gegrillt werden.

Extreme Trockenheit: Grillen an der Gail bleibt verboten

Trotz der Regenfälle der vergangenen Tage bleibt die Waldbrandverordnung in Villach aufrecht – inklusive Grillverbot an der Gail, wie die Stadt nun erinnert.

von Gerrit Tscheru Das Bild auf 5min.at zeigt Gerrit Tscheru.
1 Minute Lesezeit(195 Wörter)
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Die Regenfälle in letzter Zeit haben die Situation nicht entschärft: In Villach gilt die Waldbrandverordnung weiterhin, wie die Stadt am 18. Juni eindrücklich betont. Damit bleibt auch der beliebte Grillplatz an der Gail bis auf Weiteres gesperrt.

Stadt erinnert an bestehendes Verbot

Bereits Ende März hatte die Stadt Villach wegen der anhaltenden Trockenheit eine Waldbrandverordnung erlassen. Diese ist weiterhin in Kraft. Demnach ist es nach wie vor verboten, in Waldgebieten oder in Waldnähe offenes Feuer zu entzünden. Die Regelung gilt bis auf Widerruf.

Kein Grillen an der Gail

Seitens der Stadt wird hervorgehoben, dass auch der öffentliche Grillplatz an der Gail von der Verordnung betroffen ist. „Grillereien sind dort für die Dauer der Waldbrandverordnung untersagt“, so die Stadt. Wer den Platz dennoch nutzt und ein Feuer entzündet, riskiert empfindliche Konsequenzen.

Hohe Strafen drohen

Bei Verstößen drohen Geldstrafen von bis zu 7.270 Euro. In besonders schweren Fällen ist sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen vorgesehen. Neben offenem Feuer sind auch rauchende, glimmende oder pyrotechnische Gegenstände verboten. Dazu zählen etwa Feuerwerkskörper oder andere feuergefährliche Materialien.

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