Patentstreit um GaN-Technologie: Infineon erzielt erneuten Gerichtserfolg
Infineon verbucht im Patentstreit um die GaN-Technologie einen weiteren Erfolg gegen Innoscience. Das Landgericht München untersagte dem Konkurrenten den deutschen Vertrieb und sprach Schadenersatz zu.
Das Landgericht München I hat erneut in einem Patentstreit im Bereich der Galliumnitrid-(GaN)-Technologie zugunsten von Infineon Technologies, welche auch in Villach tätig sind, entschieden. Dem chinesischen Konkurrenten Innoscience wurde gerichtlich untersagt, patentverletzende Produkte nach Deutschland einzuführen, sie dort zu verkaufen oder zu bewerben. Zudem ist das Unternehmen zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet.
Weitere juristische Niederlage
Für Innoscience bedeutet dies eine weitere juristische Niederlage in einer Reihe von Verfahren in Deutschland und den USA, bei denen wiederholt, wie zuletzt im Juni 2026 sowie zuvor im Mai 2026 durch die US-Handelsbehörde ITC und im August 2025 in München, Verletzungen der geistigen Eigentumsrechte von Infineon festgestellt wurden.
Rund 450 Patentfamilien
Die betroffene GaN-Technologie ist essenziell für energieeffiziente Stromversorgungen in Bereichen wie erneuerbare Energien, Rechenzentren, Industrieautomatisierung und E-Mobilität. Infineon baut damit seine führende Marktposition auf Basis eines Portfolios von rund 450 Patentfamilien weiter aus.