Vorarlberg: Mutter soll Tochter jahrelang misshandelt haben
Eine in Vorarlberg wohnende russische Staatsbürgerin musste sich am heutigen Mittwoch vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Die Anklage wirft ihr vor, ihre jüngste Tochter über mehrere Jahre hinweg misshandelt zu haben.
Das noch nicht rechtskräftige Urteil am Mittwoch, den 17. Juni, am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg): Sieben Jahre Haft für die Mutter, die in Berufung gehen möchte. Laut der 58-Jährigen sei die Beziehung zu ihrer Tochter harmonisch gewesen. Zwar habe sie ab und zu geschimpft und das Kind einmalig geschubst – als Reaktion auf das Rauchen der Tochter –, für die eigentliche Gewalt machte sie jedoch ausschließlich den Vater verantwortlich.
Tochter und Sohn schildern fassungslos machende Szenen
Die Kinder der 58-Jährigen haben am Landesgericht Feldkirch schwere Vorwürfe gegen ihre Mutter erhoben. Das berichtet heute die „Krone“. Nach Angaben der mittlerweile 17-jährigen Tochter gehörte körperliche Gewalt durch die Mutter zum Alltag. Was mit regelmäßigen Ohrfeigen begann, steigerte sich im Laufe der Zeit zu immer brutaleren Übergriffen. Schließlich habe die Mutter sie etwa einmal im Monat mit der Faust geschlagen. Auch der Vorfall, bei dem sie beim Rauchen erwischt wurde, verlief laut der Jugendlichen anders als von der Mutter dargestellt: Statt einer bloßen Ermahnung oder eines Schubses habe die Mutter auch damals mit der Faust zugeschlagen.
Sohn sprach auch von psychischer Gewalt
Auch der Sohn bestätigte vor Gericht die familiäre Gewalt. Er sprach insbesondere von „psychischer Gewalt“ seitens der Mutter. Laut seinen Angaben wählten die Eltern Bestrafungsstöcke gezielt nach Größe und Gewicht aus. Zwar sei der Vater der Haupttäter gewesen, die Mutter habe sich jedoch ebenfalls regelmäßig an den Übergriffen beteiligt.
Richterin schenkt den Kindern Glauben
Die Angeklagte hielt vor Gericht dagegen und stellte die Beziehung zu ihrer Tochter als „freundschaftlich“ dar. Die Aussagen der Geschwister überzeugten das Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Verena Wackerle. Laut der Richterin war beim Sohn deutlich zu erkennen, dass er von realen Erlebnissen berichtete. Auch die Schilderung der Tochter über den Zigaretten-Vorfall wirkte authentisch, so die Richterin.