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Symbolfoto
Symbolfoto von 5min.at: Besucher sitzen vor einem Café und werden bedient.
Eine Kellnerin aus Vorarlberg wurde gekündigt, nachdem sie bekannt gegeben hatte, dass sie schwanger ist.

Kellnerin wird schwanger, verliert ihren Job – dann fliegt alles auf

Eine Vorarlberger Kellnerin hat ihrem Gastro-Betrieb gemeldet, dass sie schwanger ist - und wurde kurzerhand gekündigt. Erst später fliegt die rechtswidrige Kündigung auf, die Frau bekommt 9.000 Euro.

von Phillip Plattner Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
2 Minuten Lesezeit(466 Wörter)
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Eigentlich machte sie alles richtig und doch wurde sie kurzerhand einfach aus dem Unternehmen geworfen. Eine Vorarlberger Kellnerin wurde nämlich schwanger und meldete das dem Arbeitgeber. Doch sie kannte ihre Rechte nicht genau und fragte außerdem gleich nach, was arbeitsrechtlich nun zu tun sei. Ihr Chef nutzte das aus und meinte zu ihr, dass er sie wegen der Schwangerschaft nicht mehr beschäftigen könne und sie damit gekündigt sei, berichtet die Arbeiterkammer. Die Frau war zwar schockiert, glaubte dem Arbeitgeber jedoch und nahm die Kündigung hin.

Arbeitsverhältnis rechtswidrig aufgelöst

Damit war die Geschichte aber noch nicht vorbei, einige Zeit später kommt sie nämlich zur Beratung in die Arbeiterkammer, wo sie sich eigentlich nur über Themen wie Karenz und Kinderbetreuungsgeld aufklären lassen wollte. Die zuständige Expertin entdeckte während der Beratung allerdings, dass ihr Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber rechtswidrig aufgelöst worden ist. Als sich die AK an den ehemaligen Chef wendet, zeigt dieser keine Einsicht, weshalb man eine Klage bei Gericht einbringt. Erst dann will der Arbeitgeber seinen Fehler einsehen, die Vorarlbergerin erhält, was für sie gefordert wurde.

Was die schwangere Kellnerin daraufhin bekommen hat

Dazu wird der Lohn für die Zeit der Abmeldung bis zum Beginn des Mutterschutzes nachgezahlt: rund 2.000 Euro. Außerdem bekommt sie dadurch in weiterer Folge ein um 3.100 Euro höheres Wochengeld und ein um rund 3.900 Euro höheres Kinderbetreuungsgeld. Vorarlbergs AK-Präsident Bernhard Heinzle findet klare Worte: „Schwangere stehen in Österreich unter ganz besonderem Schutz. Ein Verhalten wie dieses ist völlig intolerabel. Wenn ein Arbeitgeber nicht einsichtig ist, bringen wird das konsequent vor Gericht.“

Foto in Beitrag von 5min.at: Zu sehen ist AK-Präsident Bernhard Heinzle.
©Lukas Hämmerle
Für Vorarlbergs AK Präsident Bernhard Heinzle ist ein solches Verhalten „völlig intolerabel“.

Was für werdende Mütter in Österreich gilt

Der Grund dafür ist, dass für werdende Mütter in Österreich ein besonderer Kündigungsschutz gilt. Während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung darf der Arbeitgeber in der Regel etwa keine Kündigung aussprechen. Sollte eine Kündigung in dem Zeitraum doch stattfinden, ist diese nur in absoluten Ausnahmefällen und mit vorheriger Zustimmung des Arbeitsgerichts rechtswirksam. „Passiert sie dennoch, bleibt das Arbeitsverhältnis rechtlich aufrecht. Die Betroffene hat weiterhin Anspruch auf ihren Lohn und ist sozialversichert“, wissen die Experten.

Warum eine Kündigung in der Schwangerschaft massive finanzielle Folgen hat

Und das ist für Beschäftigte wie in dem Fall die Vorarlbergerin genau deshalb so wichtig, weil eine Abmeldung durch den Arbeitgeber massive finanzielle Folgen hätte. So ist etwa für das Wochengeld kurz vor und nach der Geburt ein aufrechtes Arbeitsverhältnis zu Beginn der Schutzfrist maßgeblich. Zusätzlich spielt das auch beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld eine Rolle. Dieses leitet sich nämlich direkt aus der Höhe des vorherigen Wochengeldes ab.

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