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/ ©Fotomontage: Canva
Symbolfoto
Foto in Beitrag von 5min.at zeigt einen Mann mit dem Kopf am Lenkrad und eine Hand mit Geld.
Vor Gericht bekam der Mann dann fast 18.000 Euro brutto zugesprochen.

Gefeuert: Außendienstler versteht die Welt nicht mehr – dann geht es vor Gericht

Als ein Vorarlberger, der oft im Außendienst unterwegs ist, das Büro seines Vorgesetzten betreten hatte, erwartete ihn eine böse Überraschung. Dieser behauptete, er hätte an 35 Tagen nicht gearbeitet und entließ ihn - zu Unrecht.

von Phillip Plattner Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
2 Minuten Lesezeit(490 Wörter)
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Der Außendienstmitarbeiter eines Vorarlberger Betriebs dachte, er sei im Büro, um ein neues Diensthandy abzuholen. Doch es kam alles anders, wie die Arbeiterkammer (AK) Vorarlberg nun berichtet. Statt des Telefons bekam er nämlich eine ausgedruckte Liste vorgesetzt. Dabei handelte es sich um ein Datenprotokoll aus dem so genannten ERP-System der Firma. Zusätzlich konfrontierte man ihn auch noch mit schweren Vorwürfe: Er hätte nämlich an 35 Tagen nicht gearbeitet, so sein Vorgesetzter. Als Konsequenz wurde er fristlos wegen beharrlicher Pflichtverletzung entlassen.

„Das ist ein Widerspruch in sich und rechtlich unhaltbar“

Dabei war er laut Arbeitsvertrag von der Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung wegen seiner flexiblen Außendiensteinsätze eigentlich befreit. Ein Punkt der bei AK-Arbeitsrechtsexpertin Barbara Hofer-Gunz für Unverständnis sorgt: „Zuerst befreit man den Mitarbeiter von der Dokumentationspflicht, danach wirft man ihm genau das vor – das ist ein Widerspruch in sich und rechtlich unhaltbar.“ Sie vertrat den betroffenen Mitarbeiter vor Gericht, für die AK geht die Argumentation des Arbeitgebers nämlich „komplett an der Realität des Berufsalltags vorbei“.

Mitarbeiter war an manchen „Fehltagen“ sogar im Betrieb

Eines der Argumente der AK-Expertin: Ein Großteil der Aufgaben im Außendienst würde überhaupt keinen Klick erzeugen – und damit auch keinen Eintrag im System. Dazu würden etwa die Routenplanung, Telefonate, das Nachfassen von Angeboten oder die Reklamationsbearbeitung zählen. Und schließlich gab es noch einen absolut unwiderlegbaren Punkt: Der Mitarbeiter war an mehreren der angeblichen „Fehltage“ sogar bei internen Schulungen im Betrieb dabei und hat nachweislich Kundentermine absolviert.

Lückenhafte Computerdaten nicht automatisch Beweis für Untätigkeit

Das war für das Landesgericht Feldkirch schließlich auch genug. Für dieses waren lückenhafte Computerdaten nämlich nicht automatisch ein Beweis für Untätigkeit. Gerade im Außendienst oder im Homeoffice würde es einfach ein höheres Maß an Vertrauen brauchen, so die Argumentation der Richterin. Möchte man eine lückenlose Dokumentation haben, muss man das im Vorhinein auch klar vereinbaren und Fehler abmahnen. Für den Arbeitnehmer lohnte sich der Gang vors Gericht jedenfalls. Er bekam nämlich eine Kündigungsentschädigung sowie Urlaubsersatzleistung in der Höhe von insgesamt 17.769,66 Euro brutto.

Das rät die AK Arbeitnehmern nun

Für den Vorarlberger AK-Präsidenten Bernhard Heinzle ein wichtiges Signal: „Das Urteil des Landesgerichtes zeigt, dass Daten aus einem ERP-System nicht ohne Weiteres zur Leistungsbeurteilung von Mitarbeitenden herangezogen werden dürfen.“ Er bezeichnet die Praktik, einen Mitarbeiter wegen fehlender Einträge der Faulheit zu bezichtigen, außerdem als „Armutszeugnis für die Führungskultur eines Unternehmens“. Seitens der Experten rät man Arbeitnehmern, geleistete Arbeitsstunden immer lückenlos selbst aufzuzeichnen – auch wenn die Firmenleitung eine solche nicht verlangt oder eine Pauschalvereinbarung vorliegt. Hat man eigene, schriftliche Belege in der Hand, kann man solche Behauptungen schnell entkräften, so die AK abschließend.

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