Skip to content
/ ©Coloures-Pic-stock.adobe.com
Symbolfoto von 5min.at: Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Ein Fahrrad-Produzent aus Vorarlberg muss wieder Insolvenz anmelden.

Fahrrad-Produzent wieder insolvent: 54 Mitarbeiter, 150 Gläubiger betroffen

Die "2Rad Produktions GmbH" (früher auch SIMPLON Fahrrad GmbH) ist neuerlich in die Insolvenz geschlittert. Der Ende 2024 angenommene Sanierungsplan ist gescheitert, man möchte es jetzt noch einmal versuchen.

von Phillip Plattner Phillip Plattner Online-Redakteur Kärnten Steiermark
2 Minuten Lesezeit(266 Wörter)
Wählen Sie 5min.at als bevorzugte Google-Quelle

Das Unternehmen mit Sitz in Hard (Vorarlberg), das sich auf die Produktion von Fahrrädern spezialisiert hat, musste bereits im Jahr 2024 Insolvenz anmelden. Diese wurde mit einem Sanierungsplan abgeschlossen, der, wie nun klar ist, aber nicht erfüllt werden kann. Daher hat man am Landesgericht Feldkirch ein weiteres Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beantragt, wie der Kreditschutzverband von 1870 (KSV1870) berichtet. Insgesamt sind demnach 54 Dienstnehmer und 150 Gläubiger von der Pleite betroffen, die Passiva liegen dem Vernehmen nach bei 33,4 Millionen Euro.

Über 30 Millionen an Passiva laut KSV1870

Von diesen 33,4 Millionen Euro entfallen laut KSV1870 28,3 Millionen Euro auf Verbindlichkeiten aus dem ehemaligen Sanierungsverfahren, die nun wieder aufleben. Von diesen 28,3 Millionen Euro entfallen wiederum knapp 26 Millionen Euro auf eine Hauptgläubigerin sowie die weiteren rund 2,3 Millionen Euro auf die sonstigen Gläubiger. Die Antragstellerin beabsichtigt eben neuerlich einen Sanierungsplan mit einer Quote von 20 Prozent, zahlbar binnen zwei Jahren, einzubringen.

Gründe für die Insolvenz der „2Rad Produktions GmbH“

Die Gründe der Insolvenz stellen sich laut Schuldnerangaben folgendermaßen dar: „Nach Übernahme des Unternehmens von der ehemaligen Schuldnerin, habe sich herausgestellt, dass die Kommunikation seitens der ehemaligen Schuldnerin vor Anteilsübernahme nicht zur Gänze nachvollziehbar bzw. korrekt gewesen sei.“ Laut KSV1870 seien etwa die aus der ersten Insolvenz übernommenen Warenbestände bei der Warenübernahme nach Erwerb „unzureichend und nicht vollständig gewesen“. Der bestehende Auftragsbestand konnte daher nicht zügig abgearbeitet werden, da Fehlteile die Fertigstellung und Auslieferung verhinderten. Die Folge? Die Beeinträchtigung der Lieferfähigkeit und ein teilweises Ausbleiben von Folgeaufträgen und schließlich das Scheitern des Sanierungsplans.

Du hast einen #Fehler gefunden? Jetzt melden.
Mehr Interessantes