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/ ©Montage: Canva
Bildmontage auf 5min.at zeigt eine Schulklasse im Hintergrund und im Vordergrund ist ein trauriges Mädchen zu sehen.
Sieben Burschen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren haben eine Wiener Lehrerin misshandelt.

Lehrerin von 7 Schülern missbraucht & ihre Wohnung angezündet

In einem aufsehenerregenden Prozess müssen sich ab Montag sieben männliche Jugendliche (14–17) wegen sexueller Übergriffe, Brandstiftung und Erpressung verantworten. Die Opferrolle trifft eine Wiener Lehrerin.

von Andrea Lautmann
1 Minute Lesezeit(233 Wörter)
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Am kommenden Montag startet vor dem Wiener Landesgericht der mehrtägige Prozess gegen sieben Burschen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren. Ihnen werden gravierende Verbrechen vorgeworfen: sexuelle Übergriffe, Vergewaltigung, Erpressung, Brandstiftung und weitere Vorwürfe stehen im Raum. Drei mutmaßliche Haupttäter – ein 15‑jähriger Iraker, ein 17‑jähriger Rumäne und ein 15‑jähriger Afghane – befinden sich bereits in U-Haft.

Brandanschlag auf Wohnung & Erpressungsnetzwerk

Laut Anklage sollen zwei 15-Jährige gemeinsam mit einem weiteren Jugendlichen (14) in der Nacht auf den 16. Jänner 2025 die Wohnung der Lehrerin angezündet haben. Vorausgegangen seien Erpressungen und Drohungen: Die Jugendlichen sollen die Frau gezwungen haben, ihnen Geld und Drogen zukommen zu lassen – unter Androhung, intime Details öffentlich zu machen.

Missbrauch, Nötigung und Diebstahl

Die Anklage wirft den Haupttätern sehr schwere Taten vor—darunter Vergewaltigung, sexueller Missbrauch einer wehrlosen Person und geschlechtliche Nötigung. Zusätzlich sollen sie schwere Erpressung und Diebstahl begangen haben. Zum Kreis der Beschuldigten zählt auch ein 17‑jähriger Österreicher, ein ehemaliger Schüler der Lehrerin, der eine Spardose samt 800 Euro gestohlen haben soll.

Psychische Folgen und Stellvertretende Vernehmung

Ein psychiatrisches Gutachten attestiert der Lehrerin eine chronische Depression und posttraumatische Belastungsstörung infolge der Übergriffe – beides rechtlich als schwere Körperverletzung bewertet. Im Ermittlungsverfahren wurde sie kontradiktorisch vernommen, weshalb sie in der Hauptverhandlung nicht mehr als Zeugin aussagen muss.


Hinweis: Dieser Beitrag wurde am 03.10.2025 um 16:18 Uhr aktualisiert
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