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/ ©APA/GEORG HOCHMUTH
Die drei jugendlichen Hauptangeklagten sitzen in U-Haft, der Porzess startet.

Lehrerin missbraucht: Teenager nicht geständig

Am Montag hat am Wiener Landesgericht der Prozess um eine Lehrerin begonnen, der im Zeitraum Juli 2024 bis Jänner 2025 von mehreren Burschen im Alter zwischen 14 und 17 ein "Martyrium" zugefügt wurde.

von Amélie Meier Das Foto auf www.5min.at zeigt die Mitarbeiterin Amelie Meier von 5min.at
3 Minuten Lesezeit(728 Wörter)

Die Hauptangeklagten – ein 15-jähriger Iraker, ein 17-jähriger Rumäne und ein 15-jähriger Afghane – waren zu den zentralen Vorwürfen – Vergewaltigung, sexueller Missbrauch und schwere Erpressung – nicht geständig.

Drei Hauptangeklagte in U-Haft

Die drei Hauptangeklagten befinden sich in U-Haft. Sie wurden von der Justizwache in den bis auf den letzten Platz gefüllten Gerichtssaal gebracht. Insgesamt sind sieben Burschen angeklagt. Im Saal gilt ein Fotografier- und Filmverbot. Den drei Hauptangeklagten werden in unterschiedlicher Zusammensetzung mehrere sexuelle Übergriffe vorgeworfen, neben Vergewaltigung geht es – was die Delikte gegen die sexuelle Integrität der Betroffenen anlangt – um den sexuellen Missbrauch einer wehrlosen Person und geschlechtliche Nötigung.

Sie sollen in die Wohnung eingebrochen sein

Die beiden 15-Jährigen sollen laut Staatsanwaltschaft in der Nacht auf den 16. Jänner 2025 gemeinsam mit einem weiteren, erst 14 Jahre alten Angeklagten in die Wohnung der Frau eingebrochen sein, als diese sich im Ausland aufhielt. Sie nahmen Schmuck, Uhren, eine Sonnenbrille und andere Wertgegenstände an sich, um am Ende Feuer zu legen. Die Staatsanwaltschaft hat dieses Faktum als Brandstiftung zur Anklage gebracht. In diesem Fall sind die Angeklagten zum Einbruch geständig, bestreiten aber vorsätzlich die Wohnung angezündet zu haben.

Betroffene mit posttraumatischer Belastungsstörung

Einem im Ermittlungsverfahren eingeholten psychiatrischen Gutachten zufolge erlitt die Frau als kausale Reaktion auf die sexuellen Übergriffe eine chronische Depression und eine posttraumatische Belastungsstörung, die einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen ist. Ihre Rechtsvertreterin ersuchte die Medien um eine zurückhaltende Berichterstattung: „Das Letzte, was meine Mandantin will, ist dass in den Medien und in Kommentaren rauf und runter berichtet und kommentiert wird.“ Zum Schutz der Privatsphäre der Betroffenen beantragte sie den umfangreichen Ausschluss der Öffentlichkeit. Nur so sei der Schutz der Frau vor öffentlicher Bloßstellung gewährleistet.

Verhältnis mit Schüler angefangen

Ausgangspunkt des Ganzen war, dass die Lehrerin im April 2024 ein Verhältnis mit einem ehemaligen Schüler eingegangen war, der mit einem Hauptangeklagten eng befreundet war. Der damals 16 Jahre alte Bursch hatte die Lehrerin auf Instagram angeschrieben, sie beantwortete die Kontaktanfrage und ließ sich eines Abends von einer Bar von ihm abholen. Am Ende nahm sie den Burschen mit in ihre Wohnung, es kam zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr. „Dieser Umstand ist strafrechtlich nicht von Relevanz“, betonte die Staatsanwältin. Der Bursch sei zwar minderjährig aber „sexuell selbstbestimmungsfähig“ und mit dem Geschlechtsverkehr einverstanden gewesen. Die Lehrerin habe zu diesem Zeitpunkt den 16-Jährigen auch nicht mehr unterrichtet, „es war also auch kein Autoritätsverhältnis mehr vorhanden“, erläuterte die Staatsanwältin.

Lehrerin laut Anklage „massiv unter Druck“ gesetzt

Im Mai brachte der damals 16-Jährige einige Freunde mit in die Wohnung der Lehrerin, darunter den 15-jährigen Iraker und den 17-jährigen Rumänen. Laut Anklage feierte man in der Wohnung weiter und konsumierte Alkohol. In weiterer Folge erfuhren die zwei und auch der dritte Hauptangeklagte von dem sexuellen Verhältnis der Lehrerin mit ihrem Ex-Schüler und setzten die Frau laut Anklage massiv unter Druck, indem sie mit dem Publikmachen der Beziehung drohten. Die Frau sei speziell vom 15-jährigen Iraker „terrorisiert“ worden, schilderte die Staatsanwältin. Dieser habe unter anderem damit gedroht, Fotos, die bei einem Treffen in ihrer Wohnung aufgenommen wurden, vor der Schule zu plakatieren. Die Frau habe den Verlust ihres Rufs, ihrer wirtschaftlichen und sozialen Stellung befürchtet. Ihre größte Angst war, dass an ihrer Schule das Verhältnis zum 16-Jährigen bekannt werden und Konsequenzen haben könnte.

„Damit war die Drohkulisse vollkommen“

Mit Schulbeginn im September 2024 meldete sich die Lehrerin infolge ihrer psychischen Belastung krank. Die Beziehung zu dem 16-Jährigen war zu diesem Zeitpunkt beendet. Die Hauptangeklagten setzten ihr jedoch weiter zu, Ende November kam es laut Anklage zu einem sexuellen Übergriff auf der Terrasse der Lehrerin, der teilweise gefilmt wurde. „Damit war die Drohkulisse vollkommen“, hielt die Staatsanwältin fest. Da die Frau befürchten musste, dass die Aufnahmen verbreitet wurden, stellte sie den Jugendlichen gezwungenermaßen ihre Wohnung zum Feiern zur Verfügung, zahlte ihnen Essen, Taxifahrten und Tabakwaren. Eine Rolle dürfte auch gespielt haben, dass einige der Angeklagten einer 70 bis 80 Personen umfassenden Jugendbande angehörten, die vor Gewalt nicht zurückschreckte. Ihr wurden Videos gezeigt, die die Burschen bei der Begehung von Straftaten – etwa Autoeinbrüchen – zeigten. Es gilt die Unschuldsvermutung. (APA, 6.10.2025)

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